Teilzeit dann wieder Vollzeit - geht das?
Guten Morgen Experten ein MA arbeitet ab September teilzeit. Kann der MA im Dezember sagen ab März möchte ich wieder Vollzeit arbeiten??
Danke für Hilfe
Heike
Community-Antworten (3)
03.08.2007 um 10:26 Uhr
Guten Morgen, Der MA kann seinen Wunsch dahingehend äussern, einen Rechtsanpruch darauf hat er nicht.
03.08.2007 um 10:49 Uhr
siehe TzBfG § 9
ego 112
03.08.2007 um 10:52 Uhr
@ Heike
Zur Ergänzung von Jube: Schau mal den § 9 Teilzeit- und Befristungsgesetz an:
Der Arbeitgeber hat einen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, der ihm den Wunsch nach einer Verlängerung seiner vertraglich veeinbarten Arbeitszeit angezeigt hat, bei der Besetzung eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes bei gleicher Eignung bevorzugt zu berücksichtigen, es sei denn, dass dringende betriebliche Gründe oder Arbeitszeitwünsche anderer teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer entgegenstehen.
Du solltest insbesondere auch die Kommentierungen hierzu durchgehen.
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