Erstellt am 02.08.2007 um 08:35 Uhr von RolfH
@ armer Bürger
mal kurz eine Zwischenfrage: Was hat die Überschrift "Urlaubsanspruch" mit Deiner gestellten Frage zu tun? Vielleicht gibst Du uns ja noch ein paar Details.
Erstellt am 02.08.2007 um 08:54 Uhr von nikiforos62
meiner Meinung nach hat hier nicht nur der Arbeitnehmer gegen jedes Gesetz, sondern:
Der Arbeitgeber, da er die Verandwortung über die Arbeitsicherheit und die Gesundheit des Arbeitnehmers mit der Führsorgepflicht hat und der Betriebsrat (wenn einer vorhanden) der über diese Angelegenheiten zu wachen hat.
Also man sollte mit dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer ernst darüber reden und Abmahnen.
Wenn beide sich nicht daran halten, dann die Böherde informieren. BG
Erstellt am 02.08.2007 um 08:58 Uhr von Armer Bürger
Hallo RolfH
Überschreitung Arbeitszeit, nicht Urlaubsanspruch sorry!
Erstellt am 02.08.2007 um 09:29 Uhr von paula
@nikiforos62
"Also man sollte mit dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer ernst darüber reden und Abmahnen"
Der BR sollte sich unterstehen in diesen Fall mit dem AN zu reden. das ist Job des AGs. Der AG hat dafür zu sorgen, dass Verstöße gegen das ArbZG unterbleiben. Das Gespräch mit dem AN ist hier nicht der Job des BR
Erstellt am 02.08.2007 um 11:05 Uhr von nikiforos62
Hallo
ich wusste nicht, dass der Betriebsrat nur mit dem Arbeitgeber kommuniziert und nicht auch mit denen die im gewählt haben. Schließlich müssen die Arbeitnehmer auch über die Gesetze und Verordnungen gut informiert sein. Und dies kann der BR machen.
Ich finde es sehr wichtig wenn der Betriebsrat Kontakt mit den Kollegen hat und über die Gesetze aufklärt.
Mit abmahnen habe ich den Arbeitgeber gemeint. Sorry!!!
Erstellt am 02.08.2007 um 11:07 Uhr von see-see
@paula
Aus meiner (noch geringen) Erfahrung als BRM weiß ich, dass es immer sinnvoll ist, den Arbeitnehmer wenigstens darüber zu informieren, um was es geht, und darüber, dass der BR sich diesbezüglich mit dem AG in Verbindung setzen wird.
Ein Arbeitnehmer, der eigentlich nur Gutes will und länger arbeitet als gesetzlich erlaubt, würde sich sicher vom BR hintergangen fühlen, wenn der AG auf ihn zukommt und sagt: Der BR hat sich darüber beschwert, dass.... Und er selbst (der AN) weißvon nichts ....
Oder?
Erstellt am 02.08.2007 um 11:31 Uhr von wölfchen
. . . wenn ich eine/n solche/n MA hätte, würde ich mir langsam mal die Telefonnummer vom sozialpsychiatrischen Notdienst raussuchen . . .
Erstellt am 02.08.2007 um 11:54 Uhr von see-see
@wölfchen
Weshalb? Kannst du das auch etwas konstruktiver formulieren?
Gehörst du etwa zu den BRMs, die sich durch Mangel an empathischen Kompetenzen auszeichnen?
Erstellt am 02.08.2007 um 12:27 Uhr von Petrus
@Burger:
Mit dem MA würde ich ein "ernstes Wörtchen" reden, d.h. ihn auf die zu seinem Schutz (!) bestehenden Gesetze hinweisen. Macht ihm klar, daß ihr die Regelungen in Zukunft auch durchsetzen werdet, um ihn vor sich selbst zu schützen.
Dem Arbeitgeber würde ich in der Ausübung Eure Pflicht nach §80 (1) Nr. 1 BetrVG eine Abmahnung zukommen lassen - mit der Androhung rechtlicher Konsequenzen im Wiederholungsfall: 1.) Information der BG. 2.) Einleitung eines Verfahrens nach §23 (3) BetrVG, 3.) Hinweis auf die Konsequenzen nach §§ 22f. ArbZG
@see-see: Auch mein erster Gedanke war: Dem ArbN sollte man einen Jagdschein ausstellen... Aber Du hast schon recht: Vielleicht kann man ihn auch ohne einschlägige Behandlung auch noch mit anderen Mitteln vor sich selbst schützen.
Erstellt am 02.08.2007 um 12:32 Uhr von wölfchen
@ see-see,
Wieso nicht konstruktiv? Workaholismus kann eine ernsthafte psychische Erkrankung sein . . .
Erstellt am 02.08.2007 um 12:58 Uhr von paula
@see-see
@nikiforo
sehe ich wirklich völlig anders. Man kann den AN darauf hinweisen, dass man wegen seines Verhaltens auf den AG zugeht, aber das ist absolut das äußerste. Der BR hat den AN nicht auf sein Fehlverhalten hinzuweisen, da es im Endeffekt nicht seine Verantwortung ist. Der AG hat dafür zu sorgen, dass der AN nicht mehr als im ArbZG vorgesehene Anzahl von Stunden arbeitet.
Wenn man hier den AN al BR irgendwie maßregelt dann ist man nicht besser als der AG der sagt: "der MA wollte das doch so. Wie soll ich das nur verhindern?"
Ich würde nie nur einen Zweifel daran aufkommenlassesn, dass es der AG ist der sich hier falsch verhält!!!
Erstellt am 02.08.2007 um 13:59 Uhr von kölsch
@ Petrus
seit wann dürfen Betriebsräte Mitarbeiter abmahnen?
Erstellt am 02.08.2007 um 14:05 Uhr von Immie
Kölsch,
Petrus möchte den Arbeitgeber abmahnen.
das kommt mir irgendwie bekannt vor;-)
Erstellt am 02.08.2007 um 14:59 Uhr von see-see
@Paula
Genau so habe ich es auch gemeint. Deshalb schrieb ich doch
..., "dass es immer sinnvoll ist, den Arbeitnehmer wenigstens darüber zu informieren, um was es geht, und darüber, dass der BR sich diesbezüglich mit dem AG in Verbindung setzen wird."
Und wieso soll ich meinen Kollegen nicht auf einen Missstand und darauf, dass ich mit dem AG darüber reden werde, HINWEISEN dürfen?
Von Maßregeln war doch keine Rede. Nur wüßte ich selbst als AN schon gern bescheid, wenn mein Verhalten (ob ich es zu verantworten habe oder nicht) Anlass zu einem Gespräch mit der GL ist...
@petrus + wölfchen
Ich möchte mich hier nun wirklich nicht völlig zum Affen machen, aber:
Liege ich denn wirklich so falsch, dass ich (wäre ich der betroffene AN) einen Jagdschein brauche, wenn ich lieber von meinem BR als von meinem AG informiert werde? Versetzt euch doch mal in die Lage des "unwissenden" AN, der irgendwann von seinem AG "informiert" wird. Da mögen die Erfahrungen und somit auch die Sichtweisen auseinander gehen...
Erstellt am 02.08.2007 um 16:17 Uhr von paula
@see-see
ich bin über das wenigstens gestollpert, da dies ja nahe legt, dass es durchaus mehr sein könnte....
Erstellt am 02.08.2007 um 16:24 Uhr von Petrus
@seesee: Nein, die Merkbefreiung bezog sich eher auf das Nichteinsetzen des gesunden Menschenverstandes beim AN, wenn dieser freiwillig (!) 3 Tage hintereinander 16 Stunden arbeitet. Ich kann Wölfchens spontane Reaktion ("Ist der völlig bekloppt?") verstehen.
Nichtsdestotrotz habe ich ja auch für ein Gespräch des BR mit dem AN plädiert - unabhängig davon, dass auch dem ArbGeb Bremsklötze untergeschoben gehören. Wir sind also ziemlich einer Meinung.
Erstellt am 02.08.2007 um 23:51 Uhr von Der alte Heini
Könnte mir gut vorstellen, dass so ein Überstundenschieber sich dem BR gegenüber völlig uneinsichtig zeigen wird. Letztendlich wird dabei herauskommen das der BR dem Kollegen das Überstundengeld neidet.
Der BR sollte dem AG auf seine Mitbestimmungsrechte aufmerksam machen und für den Wiederholungsfall eine Verfahren gem. § 23 BetrVG androhen.
Wichtig ist, dass im Wiederholungsfall konsequent gegen das Fehlverhalten des AG vorgegangen wird. Scheut sich der BR vor dem Gang zum ArbG, sollte er ihn auch nicht androhen. Ansonsten macht der BR sich lächerlich.
Erstellt am 03.08.2007 um 07:56 Uhr von Armer Bürger
Vielen Dank für die konstruktive Diskussion, wir hatten BR_Sitzung mit der GF und haben das Verhalten des AN und der GF die dies duldet sehr scharf abgemahnt und uns davon distanziert. Wir haben bei einem Wiederholungsfall allerdings auf Konsequenzen verzichtet., in der Hoffnung es gibt ein Einsehen.
Erstellt am 05.08.2007 um 19:46 Uhr von Kölner
@all
An dieser Stelle mal deutlichst angemerkt:
Kölsch ist NICHT Kölner...
Erstellt am 05.08.2007 um 20:43 Uhr von pirat
Armer Bürger!
Einsehen ist gut (hoffentlich)
Kontrolle ist besser.
Erstellt am 05.08.2007 um 21:13 Uhr von hans
Naja, Kontrolle ist nicht nur besser, Kontrolle ist notwendig. Gerade die welche (und ich kann aus eigener Vor-BR-Erfahrung davon berichten) häufig und unkontrollierbar "Überstunden" machen fühlen sich dem Job und der Firma einfach verpflichtet.
@Heini, die Diskussion, der BRT würde Überstundenzuschlag neiden, gibt es da nicht - auf's Geld kommt es nicht an!
Ich weiß nicht, ob Ihr es nachvollziehen könnt - aber es gibt Job's in denen wird gearbeitet bis man fertig ist, Punkt.
Als BR hast Du da echt die A...-KArte gezogen, vorallem ggü. dem AN. Einsehen von der Seite aus braucht man nicht zu erwarten, da hilft nur Augen zu und durch - wenn man sich einmal entschlossen hat das ArbZG durchzuziehen bist Du nicht nur beim ArG verhasst sondern auch bei den Kollegen. Denn Du bist der Bremsschuh, welcher die Projekte lahm legt.
Also, wie gasagt - die Hoffnung stirbt zuletzt - Kontrolle unumgänglich.