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Urlaubsanspruch bei Kündigung

AB
armer Bürger
Jan 2018 bearbeitet

Ein MA wird fristlos gekündigt, und wird freigestellt/Hausverbot. Der Kündigungsschutzprozess endet mit Wiedereinstellung nach 9 Monaten. Bleibt der Urlaubsanspruch bestehen?

5.07603

Community-Antworten (3)

H
Hansii

01.08.2007 um 16:38 Uhr

Hallo armer Bürger,

erfolgte die Freistellung unter Verrechnung mit Urlaubsansprüchen und wurde die Freistellung durch den AN anerkannt / hingenommen? In diesem Fall besteht m.E. kein Urlaubsanspruch.

Sofern die Freistellung hingegen nicht unter Hinweis auf Verrechnung mit dem UA erfolgt ist oder falls der AN einer Freistellung widersprochen hat , zur Fortbeschäftigung aufgefordert und dazu bereit gewesen ist, sehe ich durchaus eine Chance auf UA.

Ich muss aber zugeben, dass ich so einen Fall noch nicht kenne. Evtl. kann jemand Anderes mit §§ nachhelfen (oder mich korrigieren, falls ich Unsinn verzapfe).

S
see-see

01.08.2007 um 17:27 Uhr

Was steht denn im Urteil? Meines Erachtens (leider kann ich auch keine Urteile oder §§ nennen), gilt das Arbeitsverhältnis so, als wäre keine Kündigung erfolgt und somit auch keine Freistellung. Was kann denn der MA dafür, dass er nicht arbeiten durfte? ER hat seine arbeitsvertraglichen Pflichten ja anscheinend mit der Bereitschaft zur Arbeit erfüllt. Also hat der AG Pech gehabt. Dein Kollege hat den vollen Urlaubsanspruch!

Aber wie bei Hansii: bitte korrigieren, falls ich Unsinn verzapfe!

C
Catweazle

01.08.2007 um 21:08 Uhr

@armer Bürger,

der Urlaubsanspruch bleibt bei einer fristlosen Kündigung bestehen. Siehe folgendes Urteil (nicht rechtskräftig).

http://www.kostenlose-urteile.de/newsview193A.htm

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