Alleinerziehender Witwer und Schichtarbeit
Ein Kollege muss seine Arbeitszeiten anpassen da seine Ex-Frau an Krebs sterben wird. Lungenkrebs mit multiplen Organ- Hirn- und Knochenmetastasen. Gemeinsam haben sie ein 8 jähriges Kind, das natürlich beim Vater ist. Wir arbeiten von November bis März im 3 Schichtbetrieb 8früh, spät, nacht) und ansonsten haben wir ein 4-Schichtsystem. 5-13 Uhr, 6-14 Uhr, 10-18 Uhr und 14-22 Uhr. Die Schichten funktionieren folgendermassen: Früh 1 (5-13 Uhr)/Früh 2 (6-14 Uhr), mittel (10-18 Uhr), früh 1/2, spät (14-22 Uhr). Unser Kollege kann nun die spätschicht nicht mehr machen. Da er aber ansonsten alle Schichten machen kann und nur 4 stunden im Monat fehlen würde (in seiner spätschicht würde er von 18-22 Uhr fehlen, anstatt macht er die mittelschicht) haben die Belegschaft einen Schichtplan gemacht der seine Belange berücksichtigt. Der Betriebsablauf wird dadurch nicht gestört.
Die Sorge unseres Kollegen ist nun ob er in eine andere Abteilung versetzt werden kann?
Community-Antworten (1)
14.03.2019 um 15:41 Uhr
Grundsätzlich kann ein Arbeitgeber immer unter Berücksichtigung der Mitbestimmung innerhalb seines Direktionsrechtes versetzen.
Im hier geschilderten Fall wäre wohl ein offenes, aber vertrauliches Gespräch zwischen Arbeitgeber und BR zielführend.
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