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Urlaubsanspruch 6-Monats Vertrag

N
Nairam
Mrz 2019 bearbeitet

Urlaubsanspruch 6-Monats Vertrag

Hallo,

ich hoffe jemand kann mir helfen.

Es besteht ein Halbjahres-Vertrag vom 01.12.2018 - 31.05.2019. Darin seht: 30 Stunden pro Woche, von Montag bis Freitag (5 Tage, 6 Stunden pro Tag). Urlaub: 5,5 Tage.

Frage: Wieviele Urlaubstage hätte man insgesammt zur Verfügung? Oder stimmen die vom AG errechneten Urlaubstage?

(Es bestehen Kurzverträge seit 2 Jahren mit einem Monat ohne Vertrag -Pause- , jeweils 3- oder 6-Monatsverträge. Projektverträge kein Tarifvertrag!)

Falls es Gesetzlich bestimmt, dann bitte mit Nachweis oder Berechnungsformel - da nichts eindeutiges, in diesem Fall Online zu finden ist.

Vielen Dank im Voraus!

1.10308

Community-Antworten (8)

R
rtjum

14.03.2019 um 08:54 Uhr

lies Bundesurlaubsgesetz und den bei euch gültigen Tarifvertrag

K
Kjarrigan

14.03.2019 um 09:04 Uhr

Der Mindesturlaub nach § 3 BUrlG beträgt 24 Tage bei einer 6 Tage Woche. Du hast eine 5 TAge Woche somit 24 * 5 / 6 = 20 Tage pro Jahr.

Verwirrend ist deine Beschreibung der verschiedenen Verträge in den letzten 2 Jahren. Waren die alle beim selben AG? Es zählt deine Beschäftigungszeit beim selben AG - ob die durch unterschiedliche VErträge zustande kommt ist dann unerheblich.

N
Nairam

14.03.2019 um 09:30 Uhr

Hallo Kjarrigan,

dank dir. Ich wusste nur nicht ob diese Formel auch hier zutrifft, da AG auf sein errechneten Wert von 5,5 Urlaubsage für diese Halbjahres-Verträge besteht. Ja die Verträge sind alle vom selben AG.

M
Moreno

14.03.2019 um 09:46 Uhr

Wie kommt der AG denn auf 5,5 Tage habt Ihr da mal gefragt? Für den Dezember müsste es einen Urlaubsanspruch von 2 Tagen sein und von Januar bis Mai 8 Tage wenn man vom Mindesturlaub ausgeht.

N
Nairam

14.03.2019 um 10:05 Uhr

Der AG berechnet die 30h Woche mit ein. Er sagt, nur bei einer Vollzeit hätte man Anspruch auf Mindesturlaub.

K
Kjarrigan

14.03.2019 um 10:15 Uhr

Urlaub wird in Tagen - nicht in Stunden - gerechnet. Die Anzahl der Stunden pro tagt spielt für den Urlaubsanspruch erst einmal keine Rolle.

M
Moreno

14.03.2019 um 10:28 Uhr

Eben er braucht hier einen Urlaubstag ja nur mit 6 Stunden vergüten. Der bescheißt Euch!!!!! :-)

C
celestro

14.03.2019 um 10:30 Uhr

"§5 (2) Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden."

Also müssten es sowieso entweder nur 5 Tage sein, oder auf 6 aufgerundet werden. Aber 5,5 Tage ist egal wie unsinnig.

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