Urlaubsanspruch 6-Monats Vertrag
Urlaubsanspruch 6-Monats Vertrag
Hallo,
ich hoffe jemand kann mir helfen.
Es besteht ein Halbjahres-Vertrag vom 01.12.2018 - 31.05.2019. Darin seht: 30 Stunden pro Woche, von Montag bis Freitag (5 Tage, 6 Stunden pro Tag). Urlaub: 5,5 Tage.
Frage: Wieviele Urlaubstage hätte man insgesammt zur Verfügung? Oder stimmen die vom AG errechneten Urlaubstage?
(Es bestehen Kurzverträge seit 2 Jahren mit einem Monat ohne Vertrag -Pause- , jeweils 3- oder 6-Monatsverträge. Projektverträge kein Tarifvertrag!)
Falls es Gesetzlich bestimmt, dann bitte mit Nachweis oder Berechnungsformel - da nichts eindeutiges, in diesem Fall Online zu finden ist.
Vielen Dank im Voraus!
Community-Antworten (8)
14.03.2019 um 08:54 Uhr
lies Bundesurlaubsgesetz und den bei euch gültigen Tarifvertrag
14.03.2019 um 09:04 Uhr
Der Mindesturlaub nach § 3 BUrlG beträgt 24 Tage bei einer 6 Tage Woche. Du hast eine 5 TAge Woche somit 24 * 5 / 6 = 20 Tage pro Jahr.
Verwirrend ist deine Beschreibung der verschiedenen Verträge in den letzten 2 Jahren. Waren die alle beim selben AG? Es zählt deine Beschäftigungszeit beim selben AG - ob die durch unterschiedliche VErträge zustande kommt ist dann unerheblich.
14.03.2019 um 09:30 Uhr
Hallo Kjarrigan,
dank dir. Ich wusste nur nicht ob diese Formel auch hier zutrifft, da AG auf sein errechneten Wert von 5,5 Urlaubsage für diese Halbjahres-Verträge besteht. Ja die Verträge sind alle vom selben AG.
14.03.2019 um 09:46 Uhr
Wie kommt der AG denn auf 5,5 Tage habt Ihr da mal gefragt? Für den Dezember müsste es einen Urlaubsanspruch von 2 Tagen sein und von Januar bis Mai 8 Tage wenn man vom Mindesturlaub ausgeht.
14.03.2019 um 10:05 Uhr
Der AG berechnet die 30h Woche mit ein. Er sagt, nur bei einer Vollzeit hätte man Anspruch auf Mindesturlaub.
14.03.2019 um 10:15 Uhr
Urlaub wird in Tagen - nicht in Stunden - gerechnet. Die Anzahl der Stunden pro tagt spielt für den Urlaubsanspruch erst einmal keine Rolle.
14.03.2019 um 10:28 Uhr
Eben er braucht hier einen Urlaubstag ja nur mit 6 Stunden vergüten. Der bescheißt Euch!!!!! :-)
14.03.2019 um 10:30 Uhr
"§5 (2) Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden."
Also müssten es sowieso entweder nur 5 Tage sein, oder auf 6 aufgerundet werden. Aber 5,5 Tage ist egal wie unsinnig.
Verwandte Themen
Praktikant und Urlaubsanspruch?
ÄlterFolgender Sachverhalt: Eine Mitarbeiterin bei uns (Dienstleistungsgewerbe) hat vom 1. Juni 2007 bis zum 31. Dezember 2007 (7 Monate) ein Praktikum gemacht. Der Vertrag wurde auf 6 Monate ausgestell
Urlaubsanspruch im 2. Halbjahr
ÄlterHallo an alle, ich habe eine Frage zu Urlaubsanspruch trotz Krankheit und Anspruch auf Urlaubsgeld trotz Krankheit, wenn der Kollege danach wiederkommt und das Arbeitsverhältnis kündigt. Im Vertra
Arbeiten ohne Vertrag
ÄlterHallo liebe Kollegen, habe folgende situation ein AN hat 1 jahr für unsere Firma gearbeitet mit nem normalen vertrag von der Firma nach dem jahr wurde er überredet in eine Leiharbeiter firma zu wec
Änderung des Arbeitsvertrages für Freistellung
ÄlterBei uns im Betrieb wird es neben 2 vollen Freistellungen noch 2 halbe Freistellungen geben, die an 2 Teilzeitkräfte gehen. Beide Teilzeitkräfte haben aktuell noch Verträge über 16,25 h/Woche, arbeiten
Langzeiterkrankung Urlaubsgeld/Weihnachtsgeld
ÄlterHallo an alle, ich bin recht neu im BR und habe eine Rückfrage zu einem Krankheitsfall. Ein Kollege ist seit Anfang des Jahres mit einem Bandscheibenvorfall arbeitsunfähig erkrankt und bezieht seit