Erstellt am 14.03.2019 um 07:54 Uhr von rtjum
lies Bundesurlaubsgesetz und den bei euch gültigen Tarifvertrag
Erstellt am 14.03.2019 um 08:04 Uhr von Kjarrigan
Der Mindesturlaub nach § 3 BUrlG beträgt 24 Tage bei einer 6 Tage Woche.
Du hast eine 5 TAge Woche somit 24 * 5 / 6 = 20 Tage pro Jahr.
Verwirrend ist deine Beschreibung der verschiedenen Verträge in den letzten 2 Jahren.
Waren die alle beim selben AG? Es zählt deine Beschäftigungszeit beim selben AG - ob die durch unterschiedliche VErträge zustande kommt ist dann unerheblich.
Erstellt am 14.03.2019 um 08:30 Uhr von Nairam
Hallo Kjarrigan,
dank dir. Ich wusste nur nicht ob diese Formel auch hier zutrifft, da AG auf sein errechneten Wert von 5,5 Urlaubsage für diese Halbjahres-Verträge besteht.
Ja die Verträge sind alle vom selben AG.
Erstellt am 14.03.2019 um 08:46 Uhr von moreno
Wie kommt der AG denn auf 5,5 Tage habt Ihr da mal gefragt? Für den Dezember müsste es einen Urlaubsanspruch von 2 Tagen sein und von Januar bis Mai 8 Tage wenn man vom Mindesturlaub ausgeht.
Erstellt am 14.03.2019 um 09:05 Uhr von Nairam
Der AG berechnet die 30h Woche mit ein. Er sagt, nur bei einer Vollzeit hätte man Anspruch auf Mindesturlaub.
Erstellt am 14.03.2019 um 09:15 Uhr von Kjarrigan
Urlaub wird in Tagen - nicht in Stunden - gerechnet.
Die Anzahl der Stunden pro tagt spielt für den Urlaubsanspruch erst einmal keine Rolle.
Erstellt am 14.03.2019 um 09:28 Uhr von moreno
Eben er braucht hier einen Urlaubstag ja nur mit 6 Stunden vergüten. Der bescheißt Euch!!!!! :-)
Erstellt am 14.03.2019 um 09:30 Uhr von celestro
"§5
(2) Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden."
Also müssten es sowieso entweder nur 5 Tage sein, oder auf 6 aufgerundet werden. Aber 5,5 Tage ist egal wie unsinnig.