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Pausenabzug nach 9 Stunden

S
Siv1971
Mrz 2019 bearbeitet

Hallo Zusammen,

wir haben seit kurzem ein neues Zeiterfassungssystem, bei dem die gesetzliche Pausenregelung (6 Std. / 9 Std.) hinterlegt ist. Nun sind die Mitarbeiter der Meinung, dass z.B. bei einer erfassten Arbeitszeit von 9:10 vorher die 30 min. abgezogen werden müssen > dadurch entsteht dann eine Arbeitszeit von unter 9 Std. und somit fallen die zusätzlichen 15 min weg. Ist das so? Wer weiß hier Rat?

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Community-Antworten (4)

P
Pjöööng

13.03.2019 um 15:15 Uhr

Arbeitszeitgesetz:

§ 2 Begriffsbestimmungen (1) Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen; Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern sind zusammenzurechnen. Im Bergbau unter Tage zählen die Ruhepausen zur Arbeitszeit.

S
Siv1971

13.03.2019 um 15:28 Uhr

Hallo Pjöööng, vielen Dank für die Antwort. Genau das habe ich auch gelesen und bin oder war mir unsicher. Das bedeutet dann, JA erst 30 min abziehen und schauen, was von der Arbeitszeit noch übrig ist? Sind es dann noch über 9 Std. ist der Abzug der 45 min. korrekt, ansonsten bleibt es bei den 30 min.?

N
nicoline

13.03.2019 um 15:37 Uhr

Siv1971 dass z.B. bei einer erfassten Arbeitszeit von 9:10 Hier ist nach meiner Auffassung zu klären, ob es sich bei den 9:10 um reine Arbeitszeit handelt. Wenn der/die AN während dieser 9:10 schon eine Pause von 30 Min. gemacht hat, bleibt tatsächlich nur eine Arbeitszeit von 8:40 übrig und ein zusätzlicher Abzug von 15 Min ist nicht erforderlich. Bei den 9:10 handelt es sich dann um die Anwesenheitszeit, in welcher 8:40 Arbeitszeit und 30 Min Pause enthalten ist.

K
kratzbürste

13.03.2019 um 16:00 Uhr

Die Frage ist vielleicht, ob die Pausen denn tatsächlich gemacht wurden. Nur dann kann man sie auch ohne Berechnung lassen.

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