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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitzeitregelung im Krankenhaus nach TVöD - wer kann helfen?

B
birwein
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Zusammen, wir müssen in unserem Krankenhaus die BV's zur Verteilung der Arbeitszeit in den verschiedenen Bereichen überprüfen ( nach Arbeitszeitgesetz und TVöD ). Nun sammeln wir Infos von den MA auf den Stationen, wie sie mit den Diensten zurecht kommen. Allgemein ist aber die Unzufriedenheit bzgl. des Passus: Bei Teilzeitkräften muss grundsätzlich die Hälfte der Dienste in kurzen Diensten geleistet werden. Eine Teilzeitkraft geht mit den wöchentlichen Stunden runter, weil sie nicht mehr so viele Tage im Krankenhaus arbeiten will/ kann. Nach dieser Klausel kommt sie aber genauso lang an den Wochentagen, nur aber nicht pro Tag, da arbeitet sie anstatt 7,7 Std. jetzt 4-6 Std. Kann mir da jemand weiter helfen, wie wir den Passus ändern können, und auf welches Gesetz wir uns beziehen können? Wer hat ähnliche Probleme?

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Community-Antworten (5)

W
wölfchen

13.12.2006 um 22:44 Uhr

Hallo birwein, wir hatten das Problem auch schon - die MA/innen hatten einen Vertrag mit 20, 30, oder 35 Wochenstunden unterschrieben, keine tägliche Arbeitszeit festgelegt, sich auf die mündliche Zusage verlassen. Und dann kam das böse Erwachen, als sie nicht mehr freie Tage hatten, so wie sie es eigentlich wollten (bei auswärtigen MA/innen ein Problem), sondern eine täglich verkürzte Arbeitszeit. Tja: selbstverschuldetes Elend konnte ich da nur sagen. Eine war so pfiffig und hat uns vorher gefragt - die arbeitet jetzt wie vereinbart nur noch 4 Tage in der Woche.

A
Angi1

14.12.2006 um 12:43 Uhr

Hallo birwein,

was sind "kurze Dienste"?

Kann man nicht mehrere "kurze Dienste" an einem Tag abarbeiten? Morgens 4 Stunden abends 4 Stunden.

MfG Angi1

B
birwein

15.12.2006 um 09:53 Uhr

Hallo Angi1, mehrere kurze Dienste am Tag gehn nicht. Haben die 5-Tage-.Woche, da sind 38,5 Std zu arbeiten, die Teilzeitkräfte anteilsmäßig. Die Pflegedienstleitung möchte nun, das die Teilzeitler genauso viele Tage in der Woche da sind, aber halt in kurzen Diensten. So hat der Patient die gleiche Pflegekraft beim Pflegen . Die kennt sich dann schon mit den Bedürfnissen des Patienten aus. Das heißt, das die Teilzeitkraft mit 50 % anstatt von 6 - 14:12 Uhr von 8 - 12:00 arbeitet. Sie braucht in dieser Zeit keine Pause, lt ArbZG, und muss mehrmals in der Woche kommen, um die Wochenstundenzahl zu erbringen. Eine Teilzeitkraft geht aber in Teilzeit, weil sie nimmer so oft in der Woche kommen will, ausgenommen die Teilzeitler, die wegen der Schließung/Abholung der Kinder aus dem Kindergarten um 12 Uhr von Station müssen. Meine Frage ist nun, kann der BR das und wenn ja wie kann der BR das mit dem AG verhandeln, wenn die PDL das unbedingt so will ?

A
Angi1

15.12.2006 um 11:00 Uhr

Hallo birwein,

schau dir dazu bitte im Fitting § 87 BetrVG RN 124 - 126 an.

Auszüge aus den RNèrn Das MBR bezieht sich auf die Lage der vorgegebenen wöchentlichen Arbeitzeit und umfasst die Verteilung der AZ auf die einzelnen Wochentage einschließlich der Bestimmung arbeitsfreier Tage. Außerdem erstreckt es sich auf die Frage, ob an einem Arbeitstag zusammenhängend oder in mehreren Schichten gearbeitet werden soll. Nach TzBfG haben Arbeitnehmer Anspruch auf Teilzeit. Sie können auch Regelungen zur Verteilung der AZ verlangen. Der Arbeitnehmer soll nach § 8 die Möglichkeit haben, seine Interessen an der Festlegung der Arbeitszeit und der Freizeit geltend zu machen.

Das schließt BV zur kollektiven Organisation der Teilzeitarbeit in den Betrieben nicht aus. Solche Vorgaben sind auch für die Arbeitnehmer mit Teilzeitwunsch zu beachten. Eine BV über die Lage der Arbeitszeit berechtigt den Arbeitgeber einen entgegenstehenden Verteilungswunsch des Arbeitnehmers abzulehnen.

Also solltet Ihr versuchen bei einer Änderung der BV auch die Möglichkeit von freien Tagen mit einzubauen. Z.B. 3 Tage Vollzeit 2 Tage frei. Das Argument der gleichen Pflegekraft für die Patienten wird bei Krankheit oder Urlaub ja auch nicht gewährleistet.

MfG Angi1

B
birwein

15.12.2006 um 21:06 Uhr

Hallo Angi, super mit den Tipps, vielen Dank auch Ein schönes Wochenede , Gruß birwein

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