Hallo Zusammen, wir müssen in unserem Krankenhaus die BV's zur Verteilung der Arbeitszeit in den verschiedenen Bereichen überprüfen ( nach Arbeitszeitgesetz und TVöD ). Nun sammeln wir Infos von den MA auf den Stationen, wie sie mit den Diensten zurecht kommen. Allgemein ist aber die Unzufriedenheit bzgl. des Passus: Bei Teilzeitkräften muss grundsätzlich die Hälfte der Dienste in kurzen Diensten geleistet werden. Eine Teilzeitkraft geht mit den wöchentlichen Stunden runter, weil sie nicht mehr so viele Tage im Krankenhaus arbeiten will/ kann. Nach dieser Klausel kommt sie aber genauso lang an den Wochentagen, nur aber nicht pro Tag, da arbeitet sie anstatt 7,7 Std. jetzt 4-6 Std. Kann mir da jemand weiter helfen, wie wir den Passus ändern können, und auf welches Gesetz wir uns beziehen können? Wer hat ähnliche Probleme?