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Arbeitszeit Anpassung

S
SDH
Mrz 2019 bearbeitet

Meine Frage: Unser Betrieb arbeitet als Dienstleister in der Firma unseres Kunden. Lt. unserem BRV wünscht der Kunde, dass wir unsere Arbeitszeit Ihrer anpassen, wir haben Lt. Tarifvertrag die 38 Stunden-Woche, der Kunde die 37,5 Stunden-Woche. Dadurch, dass wir jetzt pro Tag 6min kürzer arbeiten, sammeln sich die Minus-Stunden an, die Mitarbeiter werden zur Samstag-Arbeit verdonnert und verlieren logischerweise, zusätzlich die 25% Überstundenzulagen.

Mich würde einfach interessieren ob das rechtens ist, ich habe da so ein Bauch-Gefühl, dass unser Arbeitgeber das initiiert hat.

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Community-Antworten (3)

M
Meyman

13.03.2019 um 11:09 Uhr

Es riecht nach Werkvertrag?! Die Wocherbeitszeit ist durch den Tarifvertrag vorgegeben. Euer Betriebsrat hat im Hinblick auf den Beginn und Ende der täglichen ArbZ sowie der Pausen + Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage Mitbestimmung. Ihr könnt mal prüfen lassen, ob euer Arbeitgeber nicht in Annahmeverzug gerät, wenn er eure angebotene Leistung nicht annimmt. BGB 293 + 615

K
kratzbürste

13.03.2019 um 14:07 Uhr

Na auf jeden Fall ist der BR in der Mitbestimmung. Da sollten doch Lösungen möglich sein.

P
Pjöööng

13.03.2019 um 16:29 Uhr

Da habe ich meine Zweifel dass der BR hier etwas mitbestimmen kann. Wenn der Arbeitgeber verpflichtet ist, die Arbeitnehmer 38 Stunden die Woche zu beschäftigen, dann hat er das zu tun. Da kommt er auch nicht mit Hilfe eines Betriebsrates von weg.

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