In einer Zeitarbeitsfirma werden 24 Tage Jahresurlaub gewährt. Bei einer Aufnahme der Tätigkeit am 11. Juni 2007...welcher Urlaubsanspruch besteht für den Monat Juni ?? Nach BUrlG würde ich tippen: für Juni kein Anspruch, da kein voller Monat. Liege ich damit richtig ??