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Urlaubsanspruch

M
migu
Jan 2018 bearbeitet

In einer Zeitarbeitsfirma werden 24 Tage Jahresurlaub gewährt. Bei einer Aufnahme der Tätigkeit am 11. Juni 2007...welcher Urlaubsanspruch besteht für den Monat Juni ?? Nach BUrlG würde ich tippen: für Juni kein Anspruch, da kein voller Monat. Liege ich damit richtig ??

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Community-Antworten (1)

K
Konrad

27.07.2007 um 12:24 Uhr

Ja, nach BUrlG zählen nur volle Monate 24 Tage /12Monate ergibt pro Monat 2 Tage. Für das laufende Jahr magere 12 Tage.

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