Urlaubsanspruch
In einer Zeitarbeitsfirma werden 24 Tage Jahresurlaub gewährt. Bei einer Aufnahme der Tätigkeit am 11. Juni 2007...welcher Urlaubsanspruch besteht für den Monat Juni ?? Nach BUrlG würde ich tippen: für Juni kein Anspruch, da kein voller Monat. Liege ich damit richtig ??
Community-Antworten (1)
27.07.2007 um 12:24 Uhr
Ja, nach BUrlG zählen nur volle Monate 24 Tage /12Monate ergibt pro Monat 2 Tage. Für das laufende Jahr magere 12 Tage.
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