Erstellt am 27.07.2007 um 08:21 Uhr von Nemeth
@glori
aber selbstverständlich. Wie sollt Ihr denn sonst Eurer Pflicht zur Überwachung der Einhaltung der genehmigten Überstunden sicherstellen.
Erstellt am 27.07.2007 um 08:31 Uhr von pirat
"glori
....Ich weiß, dass wir dafür zuständig sind, die Überstunden zu genehmigen, aber das wurde bei uns bisher nicht praktiziert....
und was macht ihr sonst so? Kaffeetrinken??
...
Nicht nur das Recht auch die Pflicht!
Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht bei der»vorübergehenden Verlängerung (oder Verkürzung, siehe Kurzarbeit) der betriebsüblichen Arbeitszeit«.
Erstellt am 27.07.2007 um 08:43 Uhr von Werwolf
@glori
Schau Dir mal folgenden Link an ( ist hier aus dem Forum " 1 x 1 des BR") :
http://www.betriebsrat.com/informationsportal/ein_mal_eins/texte/mehrarbeit.php
Erstellt am 27.07.2007 um 11:02 Uhr von glori
@pirat du wir machen jetzt seit 4 wochen genau das, was ein Betriebsrat machen sollte, nachdem unser alter BRV sein Mandat niedergelegt hat. Wir können nicht mehr als arbeiten und all das richtig stellen und nachholen, was in den nahezu 10 Jahren seiner Amtszeit alles nicht gemacht wurde (wie z. B. Überstundenkontrolle, Kontrolle von Bewerberunterlagen etc.)
Erstellt am 27.07.2007 um 11:14 Uhr von pirat
glori,
es ist ja gut, daß ihr euer Defizif bereit seit aufzuarbeiten.
Dass ihr erkannt habt, was für eine große Aufgabe es ist, BR zu sein.
Hier bekommt ihr Hilfe und die Seminare geben euch den gesetzlichen Durchblicksrahmen.
Wir die guten Willens sind, geführt von den Ahnungslosen, probieren mit dem Nichts das Unmögliche zu vollbringen !!
Dieses sagte mir einmal ein Freund,
passt auch auf euch. :-))
Erstellt am 27.07.2007 um 16:12 Uhr von Der mit dem gestreiften Schwanz
pirat,
wie Erotisch.... Ein liebgewonnenerfreund.... süss , nennst du dich nun bald "Der Rosa Pirat" ?????
*ich liege auf dem Rücken und schüttel mich vor Lachen*