Alleinerziehende Kollegin in Teilzeit mit 12jähriger Tochter kann - weil weiter Betreuungspersonen wegfallen - nur noch vomittags arbeiten. Arbeitgeber will nicht so recht mitspielen. Kennt jemand vergleichbare Fälle oder Urteile zu Art. 6 GG Schutz der Familie bzw. weitere Rechtsquellen? Danke für Eure Hilfe!