Erstellt am 25.07.2007 um 09:58 Uhr von Werwolf
Hallo zimmy
Schau Dir doch mal das Teilzeit- und Befristungsgesetz an. Ich denke da findest Du Antworten.
Erstellt am 25.07.2007 um 10:08 Uhr von zimmy
@Werwolf
Kollegin hat seither früh und spät, samstags und sonntags gearbeitet, insofern verändert sich nur die Lage der Arbeit, es erfolgt keine weitere Reduzierung - wäre ich mein AG würde ich hier TzBfG nicht akzeptieren. Arbeitsplatzwechsel kommt auch nicht ad hoc in frage - alles besetzt. Wat nu?
Erstellt am 25.07.2007 um 10:18 Uhr von SSGG
und was ist arbeitsvertraglich geregelt?
Wurden soziale Gesichtspunkte seitens des AG betrachtet?
Arbeitgeber müssen bei der einseitigen Bestimmung der Lage der Arbeitszeit auch auf die Erziehungspflichten und die Personensorgepflichten der Mitarbeiter aus §§ 1626, 1627 BGB ausreichend Rücksicht nehmen.
Was hält den AG davon ab, etwas umzuorganisieren?
Erstellt am 25.07.2007 um 10:38 Uhr von zimmy
@SSGG
Interessanter Aspekt! Arbeitszeit wird durch Dienstplan und dort hinterlegte Arbeitszeiten (vom BR genehmigt!) geregelt. Spätdienst generell unbeliebt aber nötig (Putzen im OP),. Umorganisation geschieht dadurch, dass eben weniger Personal mehr Spätdienste machen, Störungen im Betriebsklima zu erwarten. Unser Vorschlag bislang: mehr Leute dort einarbeiten - aber das dauert ...