Alleinerziehende Teilzeitkräfte und Nachtdienste?
hallo zusammen, können alleinerziehende Teilzeitkräfte beanspruchen keine Nachtdienste zu machen mit der Begründung gegenüber dem AG, dass sie keinen adäquate Beaufsichtigung für ihre Säuglinge/Kleinkinder haben? Kann der AG auf die vertraglich festgelegte Verpflichtung zum Ableisten von Bereitschaftsdiensten bestehen, wenn keine andere interne Lösung gefunden wird?
Dank im Voraus
Community-Antworten (2)
28.07.2009 um 23:39 Uhr
. . . schau mal in den § 6 ArbZG, besonders Satz 4 b)
28.07.2009 um 23:54 Uhr
bist ein ass ! danke !!
muss noch viel lernen ;-)
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