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Alleinerziehende Teilzeitkräfte und Nachtdienste?

R
ratgeber
Jan 2018 bearbeitet

hallo zusammen, können alleinerziehende Teilzeitkräfte beanspruchen keine Nachtdienste zu machen mit der Begründung gegenüber dem AG, dass sie keinen adäquate Beaufsichtigung für ihre Säuglinge/Kleinkinder haben? Kann der AG auf die vertraglich festgelegte Verpflichtung zum Ableisten von Bereitschaftsdiensten bestehen, wenn keine andere interne Lösung gefunden wird?

Dank im Voraus

4.50202

Community-Antworten (2)

W
wölfchen

28.07.2009 um 23:39 Uhr

. . . schau mal in den § 6 ArbZG, besonders Satz 4 b)

B
brisco

28.07.2009 um 23:54 Uhr

bist ein ass ! danke !!

muss noch viel lernen ;-)

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