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Arbeitszeitänderung - welche möglichkeiten gibt es jetzt für die MA und für den AG?

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LaValletta
Jan 2018 bearbeitet

wir haben eine kollegin, die für die spätschicht, ohne samstagsarbeit, eingestellt wurde. sie wollte dann in die frühschicht, damit sie für ihre schulpflichtigen kinder dasein kann. aufgrund der damaligen hohen personaldichte, wurde ihren wunsch auch entsprochen. sie arbeitet seit ein paar jahren in der frühschicht. jetzt hat sich die situation geändert, drastischer personalabbau. man hat die ma jetzt für 2 tage die woche in die spätschicht eingeteilt. ihre kinder sind etz 11 und 18.

welche möglichkeiten gibt es jetzt für die ma und für den ag? darf die ma einfach früh kommen, obwohl sie für spät eingeteilt wurde?

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Community-Antworten (4)

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pirat

23.07.2007 um 18:59 Uhr

"LaValletta jetzt mal langsam. Habt ihr einen BR?

Die Kollegin wurde für die Spätschich eingestellt? Steht das in ihrem AV? ...darf die ma einfach früh kommen, obwohl sie für spät eingeteilt wurde? ....

Ohne Kenntnis des AV ist da nichts zu sagen. Wenn nicht vertraglich etwas wirksam vereinbart wurde, was dies ermöglicht, kann er das nicht. Aber die Vereinbarung einer Schichtregelung oder aber entsprechende Regelungen zu Überstunden könnten hier schon ausreichen. Kann der AG es per Vertrag nicht machen, bedarf die einseitige Änderung des AV einer schriftlichen fristgerechten Änderungskündigung.

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pirat

23.07.2007 um 19:11 Uhr

Oder so,

Der Betriebsrat kann im Sinne des Betriebsfriedens mangelnde Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte geltend machen, was allerdings vom Arbeitgeber ignoriert werden kann, wenn keine entsprechende Betriebsvereinbarung oder ihr Arbeitsvertrag dagegen steht.

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LaValletta

23.07.2007 um 19:43 Uhr

wir haben ein br und mit dem ist das geklärt. sie ist die absolut einzigste, die nur frühschicht arbeitet. wir sind im einzelhandel und bei den öffnungszeiten von 8:00 - 20:00 uhr gehts nur mit früh- und spätschicht. sie wurde, wie oben schon erwähnt, für spät eingstellt. sie ist keine alleinerziehende mutter, es gibt einen lebensgefährten, mit den sie zusammen lebt. in ihren av steht weder eine arbeitszeit noch besondere tage, an denen sie zuarbeiten hat. es gibt bei uns alleinerziehende mütter, deren kinder wesentlich kleiner sind und diese arbeiten ebenfalls in der früh- bzw. spätschicht im wechsel.

wir haben eine bv für die arbeitszeit, in der die anfangs- und endzeit der jeweiligen schichten geregelt ist.

P
pirat

23.07.2007 um 20:20 Uhr

LaValletta,

dann ist doch alles klar. Sie muß zu den Zeiten arbeiten in die sie eingeteilt wurde. Sonst wäre das ein Verstoß gegen ihren Arbeitsvertag.

Und die Einteilung und Anfoderung der Schichten ist Sache der Vorgesetzten.

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