Erstellt am 23.07.2007 um 10:46 Uhr von Konrad
Der BR ist für einen Kollegen solange zuständig, wie eine arbeitsvertragliche Vereinbarung mit AG besteht, auch in der AT - Freistellungsphase. Wurden die Mehrarbeitsstunden für Auszahlung erbracht , oder als Vorleistung der Freistellungsphase ?
Kenne den Inhalt der BV nicht, kann dazu nichts schreiben.
Erstellt am 23.07.2007 um 15:21 Uhr von Chrissi26
In unserer BV heißt es, die Mehrarbeitstunden werden einmal im Jahr zum 30.6 ausgezahlt werd nicht will kann sie stehen lassen. Der Kollege ist zum 1. Mai in AT gegangen. Weil er lange krank war hat der AG im 20 Arbeitstage geschenkt (vertraglich festgelegt) nun will er die Auszahlung der Mehrarbeitsstunden mit den geschenkten Tagen verrechnen. Er erwartet von uns einen Beschluss, das wir dem zustimmen. Der AT-Kollege ist bis Ende Aug. im Urlaub und kann nicht befragt werden. Sind wir Mitbestimmungspflichtig nach § 77 (4) BetrVG gibt es da Fristen die einzuhalten sind?