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Arbeits- und Stechzeiten kontrolle

B
blitz
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, bei uns ist es zur Zeit so das die Arbeitszeiten von verschiedenen Personen in der Firma, zur Kontrolle, eingesehen werden. Meine Frage: Wer darf überhaupt die Arbeits bzw. Stechzeiten kontrollieren? Obliegt es der Geschäftsleitung, wer darüber Einsicht bekommt? Gibt es dafür ein Gesetz? Wenn ja wo? Herzlichen Dank schon einmal im Voraus!!!

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Community-Antworten (2)

K
Kölner

20.07.2007 um 19:44 Uhr

@blitz ...dann solltet Ihr dazu mal schleunigst eine BV erstellen. Hinsichtlich Rechte für die Einsichtsnahme wäre ja auch der BR noch zu benennen.

DAH
Der alte Heini

22.07.2007 um 14:22 Uhr

Die Kontroll der Stechzeiten, unterliegen dem Mitbestimmungsrecht des BR gem. § 87 Abs.1 Ziffer 6 BetrVG.

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