Arbeits- und Stechzeiten kontrolle
Hallo, bei uns ist es zur Zeit so das die Arbeitszeiten von verschiedenen Personen in der Firma, zur Kontrolle, eingesehen werden. Meine Frage: Wer darf überhaupt die Arbeits bzw. Stechzeiten kontrollieren? Obliegt es der Geschäftsleitung, wer darüber Einsicht bekommt? Gibt es dafür ein Gesetz? Wenn ja wo? Herzlichen Dank schon einmal im Voraus!!!
Community-Antworten (2)
20.07.2007 um 19:44 Uhr
@blitz ...dann solltet Ihr dazu mal schleunigst eine BV erstellen. Hinsichtlich Rechte für die Einsichtsnahme wäre ja auch der BR noch zu benennen.
22.07.2007 um 14:22 Uhr
Die Kontroll der Stechzeiten, unterliegen dem Mitbestimmungsrecht des BR gem. § 87 Abs.1 Ziffer 6 BetrVG.
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