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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeits- und Stechzeiten kontrolle

B
blitz
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, bei uns ist es zur Zeit so das die Arbeitszeiten von verschiedenen Personen in der Firma, zur Kontrolle, eingesehen werden. Meine Frage: Wer darf überhaupt die Arbeits bzw. Stechzeiten kontrollieren? Obliegt es der Geschäftsleitung, wer darüber Einsicht bekommt? Gibt es dafür ein Gesetz? Wenn ja wo? Herzlichen Dank schon einmal im Voraus!!!

6.21202

Community-Antworten (2)

K
Kölner

20.07.2007 um 19:44 Uhr

@blitz ...dann solltet Ihr dazu mal schleunigst eine BV erstellen. Hinsichtlich Rechte für die Einsichtsnahme wäre ja auch der BR noch zu benennen.

DAH
Der alte Heini

22.07.2007 um 14:22 Uhr

Die Kontroll der Stechzeiten, unterliegen dem Mitbestimmungsrecht des BR gem. § 87 Abs.1 Ziffer 6 BetrVG.

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