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Steht mir ein Ausdruck meiner Stechzeiten zu?

A
Amel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, um meinen Lohnzettel zu kontrollieren, benötige ich einen Ausdruck meiner Stechzeiten. Diesen bekamen wir immer zu unserer Abrechnung dazu. Jetzt wird er aber nicht mehr ausgedruckt, da der AG sagt, er wäre nicht dazu verpflichtet. Wir sollen Buch führen und uns selbst alles zusammen reimen. Nun meine Fragen: Habe ich ein Anrecht auf diesen Ausdruck, wenn ja, wo kann ich dies nachlesen? Vielen Dank!

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Community-Antworten (2)

U
uhu

15.10.2007 um 17:22 Uhr

Gibt es einen Betriebsrat in deinem Unternehmen? Gibt es eine Betriebsvereinbarung für den Betrieb eurer elektronischen Zeiterfassung? Wenn ja, dann bei BR nachfragen. Wenn nein, dann im Arbeitsvertrag nachsehen, ob dort dein Anpruch auf den monatlichen Zeitausdruck verankert ist. Darüberhinaus ist mir diesbezüglich kein genereller Anspruch bekannt.

M
Marcus

15.10.2007 um 17:42 Uhr

§ 82 (2) wäre vielleicht einen Versuch wert.

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