Hallo, hab da mal ne simple Frage, finde nämlich bei Google keine entsprechenden Antworten: Kann ich einer Arbeits- und Sozialordnung (ist Bestandteil des AV, nicht als BV abgeschlossen) etwas schlechteres für den AN vereinbaren als es gesetzlich geregelt ist?
Im Detail: In unserer ASO steht "Beginnt oder endet das Arbeits-verhältnis im Laufe des Kalenderjahres, so beträgt der Urlaubsanspruch 1/12 für jeden vollen Beschäftigungsmonat."
Im BUrlG steht:" Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer

(...)
c)
wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahrs aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet."

Das bedeutet, wenn der AN bis zum 01.07. ein Arbeitsverhältnis hat, muss der volle Urlaubsanspruch gewährt werden. Bei uns wird dann trotzdem ge12telt. Geht das rechtlich überhaupt?