Erstellt am 20.07.2007 um 17:57 Uhr von Kölner
@Global
So ganz global kann man das nicht beantworten...
...Frage:
- Betriebsrat vorhanden?
Erstellt am 20.07.2007 um 18:00 Uhr von Lotte
Global,
wenn der Dienstplan bekannt gemacht wird, darf er danach nur mit Genehmigung des BR geändert werden. Wie die AN von Veränderungen erfahren ist gegebenenfalls in einer BV zu regeln. Auf jeden Fall muss ihnen eine Veränderung so rechtzeitig mitgeteilt werden, dass sie ihre Freizeit noch planen können. Dazu gibt es Urteile, eins z.B. dass von einem Annahmeverzug (BGB § 615) ausgeht, wenn der AN erst 13h vorher von einer Änderung erfährt. Das AZ kann ich leider erst im August liefern (Urlaub).
Erstellt am 20.07.2007 um 22:09 Uhr von wölfchen
Ich muss immer wieder mein Lieblingszitat bemühen:
"Der Arbeitgeber schöpft sein Direktionsrecht mit einem gültigen Dienstplan aus. Änderungen sind nur noch im gegenseitigen Einvernehmen möglich!
Eine Dienstverpflichtung gibt es im deutschen Arbeitsrecht nicht. Die Bundesregierung kann im "Spannungs- und Verteidigungsfall", also im Krieg, eine Dienstpflicht erlassen. Eine Pflegedienstleitung oder Stationsleitung kann weder den Krieg ausrufen noch die bürgerlichen Rechte außer Kraft setzen."
Nun weiß ich ja nicht, ob es sich bei Euch um eine medizinische Einrichtung handelt, aber das trifft für andere Bereiche genau so zu!
Erstellt am 21.07.2007 um 09:26 Uhr von Kölner
@Lotte, wölfchen
Aber was ist, wenn sich der BR noch gar nie nimmer nicht nie darum gekümmert hat?
Achja, wölfchen...es gibt gerade bei Teilzeit-AN fiese Sachen, die dann eine Planung um einiges unsolider für den AN machen - und dann ist auch nicht Krieg.
@Global
Wiederholung einer Frage:
- Betriebsrat vorhanden?
Erstellt am 21.07.2007 um 16:49 Uhr von Lotte
Kölner,
die von mir erwähnten Urteile gelten auch da, wo es keinen BR gibt ;-)
Erstellt am 22.07.2007 um 22:40 Uhr von wölfchen
@ kölner,
in meinem Zitat steht nix von BR. Es ist also nicht die Frage, ob hier ein BR existiert und ob dieser sich um den Dienstplan kümmert, oder nicht. Und: natürlich kann man immer fiese Dinge erfinden, auch bei Vollzeitkräften - nach meinen Erfahrungen leiden solche Unternehmen jedoch auch unter einer hohen Personalfluktuation.
Erstellt am 23.07.2007 um 12:54 Uhr von Kai
Hallo,
@wölfchen: kannst Du eine Quelle für Dein Lieblingszitat nennen? Und ist der "Dienstplan" ein Begriff der sich nur auf das Personalvertretungsrecht bezieht oder gilt das auch in der "freien Wirtschaft", z.B. wenn Arbeit auf Abruf vereinbart ist?
Gruss,
Kai
Erstellt am 23.07.2007 um 23:37 Uhr von wölfchen
Hallo Kai,
wenn Arbeit auf Abruf vereinbart ist, dann ist das halt so vereinbart, da kann man später nicht einhergehen und durchs Hintertürchen was anfechten wollen. Ansonsten gilt dieses Zitat meines Wissens nach in allen Bereichen, in denen mit Dienstplänen gearbeitet wird. Die Quelle ist:
http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?t=4512&highlight=dienstplan
und:
http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?t=4514&highlight=dienstplan