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Dienstplan

G
Global
Jan 2018 bearbeitet

Ist der Arbeitnehmer verpflichtet den Dienstplan bei Beginn/Ende der Arbeitszeit zu lesen um eventuelle Änderungen/Arbeitseinsätze zu erkennen. Wenn ja? Wo ist das nachzulesen.

7.13508

Community-Antworten (8)

K
Kölner

20.07.2007 um 19:57 Uhr

@Global So ganz global kann man das nicht beantworten... ...Frage:

  • Betriebsrat vorhanden?
L
Lotte

20.07.2007 um 20:00 Uhr

Global, wenn der Dienstplan bekannt gemacht wird, darf er danach nur mit Genehmigung des BR geändert werden. Wie die AN von Veränderungen erfahren ist gegebenenfalls in einer BV zu regeln. Auf jeden Fall muss ihnen eine Veränderung so rechtzeitig mitgeteilt werden, dass sie ihre Freizeit noch planen können. Dazu gibt es Urteile, eins z.B. dass von einem Annahmeverzug (BGB § 615) ausgeht, wenn der AN erst 13h vorher von einer Änderung erfährt. Das AZ kann ich leider erst im August liefern (Urlaub).

W
wölfchen

21.07.2007 um 00:09 Uhr

Ich muss immer wieder mein Lieblingszitat bemühen: "Der Arbeitgeber schöpft sein Direktionsrecht mit einem gültigen Dienstplan aus. Änderungen sind nur noch im gegenseitigen Einvernehmen möglich! Eine Dienstverpflichtung gibt es im deutschen Arbeitsrecht nicht. Die Bundesregierung kann im "Spannungs- und Verteidigungsfall", also im Krieg, eine Dienstpflicht erlassen. Eine Pflegedienstleitung oder Stationsleitung kann weder den Krieg ausrufen noch die bürgerlichen Rechte außer Kraft setzen." Nun weiß ich ja nicht, ob es sich bei Euch um eine medizinische Einrichtung handelt, aber das trifft für andere Bereiche genau so zu!

K
Kölner

21.07.2007 um 11:26 Uhr

@Lotte, wölfchen Aber was ist, wenn sich der BR noch gar nie nimmer nicht nie darum gekümmert hat? Achja, wölfchen...es gibt gerade bei Teilzeit-AN fiese Sachen, die dann eine Planung um einiges unsolider für den AN machen - und dann ist auch nicht Krieg.

@Global Wiederholung einer Frage:

  • Betriebsrat vorhanden?
L
Lotte

21.07.2007 um 18:49 Uhr

Kölner, die von mir erwähnten Urteile gelten auch da, wo es keinen BR gibt ;-)

W
wölfchen

23.07.2007 um 00:40 Uhr

@ kölner, in meinem Zitat steht nix von BR. Es ist also nicht die Frage, ob hier ein BR existiert und ob dieser sich um den Dienstplan kümmert, oder nicht. Und: natürlich kann man immer fiese Dinge erfinden, auch bei Vollzeitkräften - nach meinen Erfahrungen leiden solche Unternehmen jedoch auch unter einer hohen Personalfluktuation.

K
kai

23.07.2007 um 14:54 Uhr

Hallo,

@wölfchen: kannst Du eine Quelle für Dein Lieblingszitat nennen? Und ist der "Dienstplan" ein Begriff der sich nur auf das Personalvertretungsrecht bezieht oder gilt das auch in der "freien Wirtschaft", z.B. wenn Arbeit auf Abruf vereinbart ist?

Gruss, Kai

W
wölfchen

24.07.2007 um 01:37 Uhr

Hallo Kai, wenn Arbeit auf Abruf vereinbart ist, dann ist das halt so vereinbart, da kann man später nicht einhergehen und durchs Hintertürchen was anfechten wollen. Ansonsten gilt dieses Zitat meines Wissens nach in allen Bereichen, in denen mit Dienstplänen gearbeitet wird. Die Quelle ist: http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?t=4512&highlight=dienstplan und: http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?t=4514&highlight=dienstplan

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