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Arbeitszeitänderung in erheblichem Aussmaß

E
ESVTOM
Feb 2019 bearbeitet

Hallo

Ich bin erstes stellvertretendes Betriebsratmitglied, aber auf Grund arbeitszeitbedingter Verhinderungen einzelner Mitglieder, in der Mehrzahl der Betriebsratsitzungen eingeladen und anwesend. Daher beschäftigt mich folgendes Problem nicht nur als Mitarbeiter sondern auch als Bertriebsrat.

Unsere Geschäftsleitung möchte ( und ist voll entschlossen dies zu tun ) unser tägliche Arbeitszeit von derzeit 07:30 bis 16:00 auf die Zeit von ca. 16:00 bis 00:30 verlegen. Welche Begeisterung das bei den einzelnen Mitarbeiteren und dem damit verbundenen massiven Eingriff ins Privatleben auslöst könnt ihr euch sicher vorstellen. Wir arbeiten in einem Großverbraucherunternehmen in der Lebensmittelbransche und sollen uns aus organisatorischen Gründen und kundenorientierter Arbeitsweiße mit dieser "neuen" Arbeitszeit abfinden. Hierfür werden fadenscheinige Begründungen herangezogen die dies unumstößlich machen sollen. Die Probleme dafür das es nicht ganz rund läuft liegen aber zum Großteil woanders. Die angeführten Gründe sind also großteils entkräftbar bzw. anders lösbar.

Das Problem ist das der gesamte Stamm des Beteibsrat noch relativ unerfahren ist und auch manchmal das nötige Rückgrad vermissen lässt.

Das weiß natürlich die Geschäftsleitung und versucht das taktisch auszunutzen.

Nun ich weiß eine solche Änderung ist zustimmungspflichtig, aber was kann man tun um dies nun wirklich zu verhindern??

Danke

28.363035

Community-Antworten (35)

S
Spartacus

20.07.2007 um 02:13 Uhr

Moin, ersteinmal könnt ihr eure Zustimmung verweigern wenn ihr keinen Handlungsbedarf seht. Sollte euer AG auf eine Änderung bestehen müßte er die Einigungsstelle anrufen, da kommen dann auch eure Vorschläge auf den Tisch.Die können völlig anders aussehen oder auf Basis des AG-Vorschlages aber mit Forderungen von euch,z.B.; Nachtzuschläge,Freiwilligkeit,befristeter Zeitraum zur Probe,etc... Ein Seminar und eine Beratung bei der Gewerkschaft oder beim Rechtsanwalt kann auch nicht schaden.

B
betriebsratten

20.07.2007 um 10:22 Uhr

Änderungen der Arbeitszeit unterliegen der "harten" Mitbestimmung, ohne BR geht gar nix, die Einigung kann durch Spruch der Einigungsstelle ersetzt werden. Da gibts viele Möglichkeiten....z.B. könntet Ihr als Kammervorsitzenden den Herrn Däubler vorschlagen und versuchen durchzusetzen ;-) Und die Beisitzer natürlich ähnlich ;-) Muss den Arbeitgeber richtig viel Geld kosten und das muss dem AG auch vorher klar gemacht werden. Ferner kann der AG die Arbeitszeiten nur im Rahmen von billigem Ermessen des BGB bestimmen....wie ist das denn bei Leuten die es wegen Erreichbarkeit, Familie etc. gar nicht könnten???

Schnellstens Seminar besuchen und die Fachliteratur nicht vergessen.

Und Rückgrat...tja....das gehört auch dazu.

DAH
Der alte Heini

20.07.2007 um 10:41 Uhr

ESVTOM, hat der BR zu dieser Problematik Beschlüsse gefasst, dürften diese teilweise wohl anfechtbar sein.

E
ESVTOM

20.07.2007 um 19:37 Uhr

@Der alte Heini

Wie soll ich das verstehn? Die Sache liegt "offen im Raum" Es gibt also diesbezüglich keinerlei Beschlüsse.

@betriebsratten

..wie ist das denn bei Leuten die es wegen Erreichbarkeit, Familie etc. gar nicht könnten?

Ich denke mal das Interessiert die Geschäftleitung erst mal gar nicht. Nach dem Motto wem´s nicht passt der kann ja gehn.

K
Kölner

20.07.2007 um 19:39 Uhr

@ESVTOM "Ich bin erstes stellvertretendes Betriebsratmitglied, aber auf Grund arbeitszeitbedingter Verhinderungen einzelner Mitglieder, in der Mehrzahl der Berteibsratsitzungen eingeladen und anwesend."

Wer das liest, der MUSS an der Gültigkeit der Beschlüsse zweifeln...

E
ESVTOM

20.07.2007 um 19:50 Uhr

@Kölner

Wie soll man das nun bitte wieder verstehen?

Willst du damit sagen das Betriebsratsersatzmitglieder die ordentlich zur einer Sitzung eingeladen sind nicht mitbestimmungs ( beschluß ) fähig sind?

Oder versteh ich da was falsch? Wenn dem so wäre wofür setzte ich mich denn dann da rein???

Oder soll das ne Anspielung auf das verunglückte Wort sein? Wer Rechschreibfehler findet kann sie von mir aus behalten. Jedenfalls helfen solchen Antworten in keinster Weiße der Sache!

DAH
Der alte Heini

20.07.2007 um 20:13 Uhr

Kölner, richtig erkannt.

ESVTOM, nehmen Betriebsratsmitglieder auf Grund arbeitszeitbedingter Verhinderungen nicht an einer Betriebsratssitzung teil, so dürften in der Regel für diese Kollegen keine Ersatzmitglieder eingeladen werden, da eine arbeitszeitbedingte Verhinderung nicht als eine zeitweilige Verhinderung zu sehen ist. Ersatzmitglieder dürfen nur für "fehlende" Betriebsratsmitglieder stellv. tätig werden, wenn eine zeitweilige oder rechtliche Verhinderung des BR Mitglieds vorliegt. Somit wäre überhaupt Deine Teilnahme an den Sitzungen aus o.g. Gründen nicht rechtmäßig.

K
Kölner

20.07.2007 um 20:18 Uhr

@Der alte Heini Danke. :-)

E
ESVTOM

20.07.2007 um 20:25 Uhr

Aha...........

Und wie ist das wenn auf Grund der völlig unterschiedlichen Arbeitszeiten und Tätigkeiten ( Innendienst / Aussendienst ) die 5 Betriebsratsmitgleider fast nie unter einen Hut zu bringen sind?

DAH
Der alte Heini

20.07.2007 um 21:08 Uhr

Betriebsratarbeit ist während der Arbeitszeit zu leisten. Dieses gilt auch, wenn das BR Mitglied meint, es ist an seinem Arbeitsplatz unabkömmlich.

Wird Betriebsratsarbeit außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit erforderlich, so ist die aufgewendete Betriebsratszeit als Freizeit zu vergüten. Ist dem BR Mitglied nicht zu zumuten vor- oder nach seiner Arbeitszeit an einer Sitzung teilzunehmen, so gibt es die Möglichkeit vorzeitig seine Arbeit zu beenden oder später die Arbeit zu beginnen. Auch der Ausfall von ganzen Schichten ist unter gewissen Voraussetzungen möglich.

Die Außendienstler müssten zu den Sitzungen anreisen.

I
Immie

20.07.2007 um 21:20 Uhr

....unsere tägliche Arbeitszeit von 7.30-16.00.......... ....völlig unterschiedliche Arbeitszeiten..... Ja was denn nun?

L
Lotte

20.07.2007 um 21:22 Uhr

ESVTOM, der Artikel 6 des Grundgesetzes könnte gute Unterstützung leisten, wenn es um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie geht.

K
Kölner

20.07.2007 um 21:24 Uhr

@Lotte Hä? Was ist das denn?

L
Lotte

20.07.2007 um 21:33 Uhr

Kölner, der Schutz der Familie ist m.E. bei einer AZ von 16.00h - 0.30h nicht mehr gegeben. Würde dies auf jeden Fall als Argument bringen, wenn es zu einer Einigungsstelle kommt. D'accord?

DAH
Der alte Heini

20.07.2007 um 21:34 Uhr

Vielleicht sollte der Betriebsrat ganz einfach sein erzwingbares Mitbestimmungsrecht gem. §87 Abs.1 Ziffer 2+3 BetrVG wahrnehmen.

Wen besuchen den die Außendienstler in der neuen angedachten Arbeitszeit von 16:00 bis 00:30 ???

L
Lotte

20.07.2007 um 21:36 Uhr

Heini, vielleicht handelt es sich ja um eine Brauerei ;-)

I
Immie

20.07.2007 um 21:38 Uhr

@Der alte Heini DANKE!

Lotte, da fallen mir noch andere Gewerbe ein:-)

DAH
Der alte Heini

20.07.2007 um 21:47 Uhr

Lotte, wenn der AG es aus wirtschaftlichen Gründen für notwendig erachtet die neue Arbeitszeit einzuführen, so würde auch eine Einigungsstelle dieses sicherlich nicht generell ablehnen. Da würde auch der Hinweis auf Artikel 6 des Grundgesetzes nichts ändern. Wichtiger wäre der BR würde im Rahmen seiner Rechte aktiv werden und entsprechende Gegenleistungen, für eine Umsetzung der neuen Arbeitszeit fordern.

Ist der BR unerfahren, so sollte unbedingt die Gewerkschaft oder ein Fachanwalt mit ins Boot geholt werden. Bei einer Beschlußfassung ist unbedingt auf eine ordentliche Einladung achten.

K
Kölner

20.07.2007 um 21:52 Uhr

@Der alte Heini ...demnach würde ich sogar eine Grundlagenschulung empfehlen. Aber ich gehe zu "100% d'accord" mit Dir!

L
Lotte

20.07.2007 um 22:03 Uhr

Heini, Kölner, ich bin geneigt zu sagen: typisch Mann!!!!

Habt Ihr mal an alleinerziehende Frauen gedacht (mittlerweile gibt es sie auch in der männlichen Form ;-) ). Welche Gegenleistung sollte das denn sein, die es aufwiegt, dass mir nichts anderes als die Kündigung bleibt? "Grrr"

K
Kölner

20.07.2007 um 22:13 Uhr

@Lotte "Welche Gegenleistung sollte das denn sein, die es aufwiegt, dass mir nichts anderes als die Kündigung bleibt?" Ein Antwortversuch: Einen Arbeitsplatz zu haben?

Naja und § 6 Abs. 4 b ArbZG gilt ja auch immer noch... ...aber all das sind die Rechte einzelner und eben nicht aller!

I
Immie

20.07.2007 um 22:19 Uhr

Lotte, Du hast Recht, aber "ein Grossverbraucherunternehmen in der Lebensmittelbranche"? Da kann man normalerweise auch Vormittags einkaufen. Das ganze erscheint mir etwas merkwürdig.

Was für "fadenscheinige" Begründungen werden denn angeführt? Wieviele MA wären von dieser Maßnahme betroffen? Und gibt es z.B. für alleinerziehende Elternteile andere Lösungen?

DAH
Der alte Heini

20.07.2007 um 22:20 Uhr

Lotte, auch wenn es einem nicht passt, wenn es notwendig wird die Arbeitszeit den Gegebenheiten anzupassen, so wird der Arbeitgeber sein Ziel erreichen. Ich gehe einmal davon aus, dass es vernünftige und nachvollziehbare Gründe gibt, die Arbeitszeiten zu ändern. Der AG wird die Arbeitszeiten wohl kaum ändern wollen um die Arbeitnehmer zu ärgern. Wem würde es den helfen, die Arbeitszeit bleibt die alte und der Arbeitgeber erwirtschaftet nichts mehr. Dann würden über kurz oder lang die Arbeitsplätze wegfallen.

Mein Gedankengang hat nichts mit typisch Mann zu tun, sondern mit der Realität.

Auch aus den von Dir genannten Gründen sollte der BR unbedingt im Rahmen seiner Rechte aktiv werden um auch für dieses Problem eine Regelung zu fordern. Nur so wäre der BR in einer vernünftigen Verhandlungsposition um Forderungen zu stellen.

L
Lotte

20.07.2007 um 22:28 Uhr

Kölner, eben nicht! §6 ArbZG gilt doch nur, wenn ich mindestens 2 Stunden Nachtarbeit leiste und die Nachtarbeit fängt erst um 23h an laut ArbZG! Das hat der AG schon sehr geschickt eingefädelt.

K
Kölner

20.07.2007 um 22:40 Uhr

@Lotte Stimmt. Du hast absolut recht! Dann hat der AN noch weniger Möglichkeiten dagegen etwas zu unternehmen.

Demnach wäre sogar 0.55 h sogar noch möglich.

L
Lotte

20.07.2007 um 22:46 Uhr

Kölner, siehste, ist doch gemein! (mein Indianergerechtigkeitsgefühl regt sich gerade wieder)

Heini, das ist ja typisch Mann! Ihr denkt meist pragmatisch, während wir uns auch von unseren Gefühlen leiten lassen ;-))

E
ESVTOM

20.07.2007 um 23:02 Uhr

@immi

Großverbraucherunternehmen in der Lebensmittelbransche ist.....

Genauer gesagt wir haben ein Großlager mit Warenein-und Ausgang. Unser Betrieb besteht aus Verwaltung, Innendienst ( Verkauf ), Aussendienst ( Verkäufer ) Kraftfahrerern, Lagerarbeitern und Kommisionierern. Beliefert werden eben Großverbraucher.

Daher haben die Verschieden Abteilungen auch völlig unterschiedliche Arbeitszeiten. Der Unterschied aber ist das die Arbeitszeiten aller Abteilungen, bis auf eine, noch nie in irgendeiner Form verändert wurden.

Nur der Bereich Lager war in den letzten Jahren desöfteren von "kleineren" Verschiebungen von bis zu 2 Std vor oder zurück betroffen. Aktuell eben 07:30 bis 16:00. Und weil das alles nix brachte, laut AG, jetzt der Totaleinschnitt.

Aber wie ich Eingangs schon sagte liegen die Probleme bei uns ganz wo anders und sollen mit dieser neuen Arbeitszeit nur kaschiert werden. Das meißte ginge wie gsagt auch mit anderen Mitteln um die Arbeitszeit aufrecht zu erhalten. Aber hier herscht, um harmlos auszudrücken, uneinsichtigkeit beim AG. Einzellheiten würden hier zu weit führen.

Jedenfalls haben wir nächste Woche nen Termin mit der Geschäftsleitung wo wir zu dieser Sache Stellung beziehen sollen.

Und wir haben auch schon einiges an Punkten und Änderungsvorschlägen was der BR aufführen kann. Die Sache ist nur die, dass dies, wahrscheinlich alles ignoriert werden wird.

Ich / Wir wollten auf diesem Wege einfach nur noch ein paar Tipps die uns in dieser Sache behilflich hätten sein können.

I
Immie

21.07.2007 um 00:31 Uhr

@ESVTOM NA ja, euch bleibt ja erst mal §87 Abs1 Nr 2. Und einfach ignorieren kann euer AG das nicht. Zur Not geht`s halt bis zur Einigungsstelle. Grüsse und viel Glück

K
Kölner

21.07.2007 um 11:30 Uhr

@Immi Darf ich nochmals auf die Aussage von "Der alte Heini" hinweisen? Auch als BR hat man zu prüfen, welche Streitigkeiten Sinn machen und welche nicht!

@ESVTOM "Aber wie ich Eingangs schon sagte liegen die Probleme bei uns ganz wo anders und sollen mit dieser neuen Arbeitszeit nur kaschiert werden." Naja...dann benenne doch mal bei Deinem AG Ross und Reiter. Hinsichtlich der Beränderung der AZ würde ich als AG auch auf stur schalten...

P
pirat

21.07.2007 um 11:34 Uhr

@Kölner,

Beränderung der AZ ? Die Allgemeine-Zeitung bekommt ein neues Layout ?

cool!

K
Kölner

21.07.2007 um 11:54 Uhr

@pirat Ein "V" für ein "B"... :-))

DAH
Der alte Heini

21.07.2007 um 14:04 Uhr

ESVTOM, ich werde den Eindruck nicht los, dass hier irgend etwas nicht stimmt. Es ist doch unlogisch die Arbeitszeiten der Verwaltung, des Innendienst ( Verkauf ), des Aussendienst ( Verkäufer ) und der Kraftfahrerer von 07:30 bis 16:00 auf die Zeit von ca. 16:00 bis 00:30 zu ändern. Wie sollen den da die Kunde noch erreicht werden??

Vernünftig würde ich finden, wenn die Lagerarbeiter zeitübergreifend tätig wären um auch Tagsüber zB ankommende LKW zu entladen. Weiter könnte ich mir vorstellen, dass Kommissionierer die angedachte Arbeitszeit leisten könnten um die bis nachmittags eingegangenen Bestellungen zeit nah zusammenzustellen, damit die Kraftfahrer die Bestellungen direkt am nächsten Tag ausliefern können.

Möglich ist aber auch, der AG stellt diese radikalen Forderungen um den unerfahrenen BR zu schocken und um seine eigene Verhandlungsposition für seine wirklich angedachten Änderungen zu verbessern. Vielleicht geht der AG davon aus, wenn er schon geplante Zugeständnisse bei den Arbeitszeiten macht, der BR zufrieden ist und auf mögliche Forderungen aus Dankbarkeit verzichtet.

Ansonsten sehe ich kein Sinn in die unlogische Arbeitszeitumstellung.

E
ESVTOM

21.07.2007 um 14:49 Uhr

Wir haben wie gesagt interne Probleme ( organisatorisch und großteils hausgemacht ) die ich wie gesagt jetzt nicht in Einzelheiten hier offen legen werde, die aber ganz sicher beim Zusammentreffen mit der Geschäftsleitung ein Thema sein werden.

Um sich unseren Arbeitsablauf besser vorstellen zu können.

Der Kunde bestellt die Waren ( tagsüber !!!! ) entweder beim Aussendienstverkäufer oder telefonisch beim Innendienst ( Telefonverkäufer ) Einige nutzen auch das Internet. Tagesvolumen bis 70 Tonnen! Die bestellte Ware wird in der EDV erfasst und in einzelnen Kundenaufträgen ausgedruckt und Bündelweise ( Tourenweise ) mehrmals täglich ans Lager weitergeleitet. Hier erhalten die Kommisionierer die Aufträge und stellen die Ware auf Rollcontainern bzw. Palletten zusammen. Fertige Aufträge werden in der Bereitstellung abgestellt. So geht das den ganzen Tag bis man eben fertig ist. Abends ( ab 18:00 ) wird dann noch Frischeware von einer 2 Mann starken Nachtschicht zukommisioniert. Schließlich kommen ab ca. 02:30 die ersten Karftfahrer um ihre Fahrzeuge zu beladen um anschließend auf Tour zu gehn und dem Kunden die Ware zu liefern. Aus diesem System erkennt man das unser Betrieb fast Rund um die Uhr läuft. Der Gedanke der Geschäftleitung ist unter anderen dem Kommisionierer fertige Aufträge ( Touren ) anbieten zu können. Da die Diziplin vieler Kunden zu wünschen übrig lässt und oft mehrmals täglich, weil was vergessen wurde, nachbestellt wird. Hier werden aber auch interne Fehler gemacht die dies zusätzlich verschlimmern! So entstehen sogenannte Nachpacker. D.h. der eigentliche fertige Auftrag der schon längst in der Bereitstellung steht muss, TEILWEISE MEHRFACH, ergänzt werden. Im Prinzip zusätzliche Arbeit die aber den Regelablauf behindert. Das hört sich jetzt vielleicht relativ schwerwiegend an ist aber halb so wild und könnte durch andere, organisatorische, Maßnahmen gemildert werden. Das ist ein Punkt neben zwei drei anderen, bei dennen es aber auch andere Lösungsansätze gäbe. Jetzt will aber die Geschäftsleitung den vermeintlich einfachsten Weg gehn und eben einfach die Arbeitszeit der Kommisionierer wie gennant verschieben. Ingesamt sind etwa 11 bis 12 Mann davon betroffen.

Hier wird auch argumentiert das schließlich andere, z.B. unsere Kraftfahrer ja auch Nachts ( ab 02:30 ) arbeiten müssen und man flexibel sein müsste.

Gegenargument: Es ist ein gewaltiger Unterschied ob ich Freiwillig eine Arbeit antrette wo von vorneherein diese Arbeitszeit gegeben ist oder man sich auf eine solche Stelle bewirbt! Oder ob man eben einen Arbeitplatz hat ( bewirbt ) wo die Arbeitszeit wie aktuell 07:30 bis 16:00 ist und aus den nun mittlerweile wiederholt genannten Gründen hier dann diese eben massiv verändern werden soll.

E
ESVTOM

22.07.2007 um 15:54 Uhr

Hallo Nochmal

Könnt ihr uns eventuell noch ein paar realistische Punkte nennen die wir fordern könnten falls wir wirklich nicht gegen die Änderung ankommen sollten.

Schließlich, wie erwähnt, handelt es sich um einen erheblichen Eingriff in das Privatleben der betroffenen Mitarbeiter. Nicht nur das unter der Woche kaum noch Privatleben satt finden könnte. Das Wochenende ist ja auch betroffen das ja auch Freitag ab 16:00 in den Samstag reingearbeitet werden würde.

Beispiel: Forderung das jeder Mitarbeiter 1 mal pro Quartal mindestens eine Woche Überstunden abfeiern kann. Nahezu jeder schiebt hunderte Überstunden vor sich her. Abfeiern ist so gut wie unmöglich also läst man sich immer wieder mal Schubweise Stunden auszahlen. Mit dieser Forderung signalsieren wir das wir dazu nicht mehr bereit sind.

Oder. Aufgrund des erheblichen Eingriffs auch in das Wochenende pro Quartal und Mitarbeiter einen Tag Sonderurlaub

und und und. Was haltet ihr davon und habt ihr noch andere Ideen?

DAH
Der alte Heini

23.07.2007 um 02:29 Uhr

ESVTOM, bei dem Thema Überstunden sollte der BR seine Mitbestimmungsrechte gem. § 87 Abs.1, Ziffer 2+3 geltend machen und künftig Arbeitszeiten die über die betriebsüblichen Arbeitszeiten hinausgehen, verweigern. Ansonsten gäbe es die Möglichkeiten Prämien, Zulagen,usw. zu fordern.

Sein Vorhaben kann der AG aber nicht so einfach umsetzen. Er muss sich schon mit dem BR einigen. Ansonsten verstößt der AG gegen die Mitbestimmungsrechte des BR.

Werdet ihr mit dem AG nicht einig, sollte der BR nicht klein beigeben sondern dem AG mitteilen, dass der BR die Verhandlungen als gescheitert ansieht und die Einigungsstelle anrufen wird.

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