Guten Tag,
ein Arbeitskollege trat an mich, als Betriebsratsvorsitzenden, bezüglich seines Urlaubs heran. Der Kollege ist zur Zeit krankgeschrieben - bis zum 16.03. Ab den 28.03. beginnt seine Kur. Er berichtete mir das er mit dem Vorgesetzten mündlich, für den Zeitraum dazwischen, über Urlaub gesprochen. Dieser soll den Urlaub auch planungstechnisch gleich eingepflegt haben. ( Es wurde kein Urlaubsantrag ausgefüllt) Jetzt will der Vorgesetzte nichts mehr davon gewusst haben und zitiert den Mitarbeiter zu Arbeit. Hatte leider noch keine Gelegenheit mit dem Chef zu sprechen. Nun meine Frage:
Hat der AN Anspruch auf den Urlaub oder kann der Chef sich darauf berufen keinen Urlaubsantrag vorliegen zu haben.