Mündliche Urlaubsabsprache
Guten Tag, ein Arbeitskollege trat an mich, als Betriebsratsvorsitzenden, bezüglich seines Urlaubs heran. Der Kollege ist zur Zeit krankgeschrieben - bis zum 16.03. Ab den 28.03. beginnt seine Kur. Er berichtete mir das er mit dem Vorgesetzten mündlich, für den Zeitraum dazwischen, über Urlaub gesprochen. Dieser soll den Urlaub auch planungstechnisch gleich eingepflegt haben. ( Es wurde kein Urlaubsantrag ausgefüllt) Jetzt will der Vorgesetzte nichts mehr davon gewusst haben und zitiert den Mitarbeiter zu Arbeit. Hatte leider noch keine Gelegenheit mit dem Chef zu sprechen. Nun meine Frage: Hat der AN Anspruch auf den Urlaub oder kann der Chef sich darauf berufen keinen Urlaubsantrag vorliegen zu haben.
Community-Antworten (7)
07.03.2019 um 09:38 Uhr
Na hier steht ja wohl Aussage gegen Aussage. Einen Anspruch auf Urlaub kann ich nicht erkennen.
07.03.2019 um 10:52 Uhr
Wenn der Urlaub zugesagt wurde, dann besteht selbstverständlich auch der Anspruch!
Die Frage ist, ob er durchgesetzt werden kann.
07.03.2019 um 11:10 Uhr
Vielen Dank für die schnellen Antworten.
Kann er den durchgesetzt werden? Habe noch keine Rechtssprechung finden können.
07.03.2019 um 11:16 Uhr
Elchkalv es fehlt doch der Beweis, dass es einen Anspruch gibt und deswegen ist der Urlaub so nicht erzwingbar. In Zukunft sollte man dann vielleicht nicht auf Telefonate mit diesem Vorgesetzten vertrauen.
07.03.2019 um 11:41 Uhr
Wie sieht das Prozedere der Urlaubsgenehmigung generell bei euch aus? Daran wird wahrscheinlich die mündliche Urlaubsgenehmigung scheitern.
07.03.2019 um 11:50 Uhr
Hi Erbsenzähler, die Anträge werden beim fachvorgesetzten schriftlich eingereicht. Dieser stimmt diese mir der Planung ab und wenn man nichts hört, gilt dieser automatisch als genehmigt. Ansonsten wird mit den betroffenen Kollegen Rücksprache gehalten.
07.03.2019 um 15:49 Uhr
Du beantwortest die Frage doch selber in deinem letzten Beitrag. Gibt es einen korrekten Urlaubsantrag? Gibt es eine Genehmigung des Antrags? In beiden Fällen lautet die Antwort wohl Nein. Gibt es Zeugen für das Gespräch, und würden diese im Extremfall auch vor Gericht aussagen? Wenn hier die Antwort auch Nein ist, dürfte es mit dem Urlaub nichts werden.
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