wenn ein MA mündlich gegenüber seinem Chef und einem BR-Mitglied gekündigt hat, am nächsten Tag beim Chef diese mündliche Kündigung zurücknehmen möchte und gesagt bekommt, dass schon alles notwendige in die Wege geleitet worden wäre (Info an Persoabteilung/an GF) und das somit nicht möglich sei und der MA daraufhin ein paar Tage später einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, kann er das wieder rückgängig machen? den Aufhebungsvertrag hätte er nur unterschrieben, weil er davon ausging, dass seine mündliche Kündigung rechtskräftig war (weil ja als Zeuge ein BRM dabei war). Hab schon gehört, dass er da nichts machen kann, hab aber auch schon was von einer 8 tägigen Frist gehört? Wer kann mir helfen?