Erstellt am 27.09.2006 um 15:49 Uhr von huettenwolf
Hi SabiBrill,
eine Kündigung ist nur rechtskräftig, wenn sie schriftlich abgefasst wurde. BGB §623. Wenn ein BRM bei dem Gespräch dabei war und dem Kollegen das nicht gesagt hat, wenigstens hinterher, weiß ich nicht, wozu der im BR ist. Schulung!!!
1.Rechtlich ist das also so, der Kollege hatte nicht gekündigt, siehe oben.
2. Der Kollege hat freiwillig und von sich aus einen Aufhebungsvertrag unterschrieben. Das ist kein Haustürgeschäft mit Rücktrittsrecht. Wenn der Kollege einen guten Anwalt findet, der einem Gericht klarmachen kann, dass er unter Druck gesetzt wurde und keine Cander Wahl hatte und was weiß ich noch, dann hat er vielleicht ne Chance. So sehe ich keine Möglichkeit.
Erstellt am 27.09.2006 um 16:19 Uhr von paula
ich sehe es wie huettenwolf. nur ein winkeladvokat kann den mitarbeiter da raus holen. der AG hat den mitarbeiter hier wohl weder getäuscht noch unter druck gesetzt. der mitarbeiter hat sich einfach nur schlecht informiert aber das ist keinesfalls die schuld des AG
Erstellt am 27.09.2006 um 17:30 Uhr von Sabibrill
Danke, klingt plausibel.
Muss der Aufhebungsvertrag bevor er dem Mitarbeiter übergeben wird dem BR vorgelegt werden? Oder reicht das hinterher, quasi "zur Kenntnisnahme"?
Erstellt am 27.09.2006 um 17:39 Uhr von Mona-Lisa
@sabibrill,
vorher nicht, und nachher auch nicht! Auch nicht zur Kenntnisnahme!
Erstellt am 28.09.2006 um 11:19 Uhr von Klaus
Ganz vielleicht kann man über §119 BGB noch etwas machen. Ich weiss allerdings nicht, ob ein Aufhebungsvertrag als Willenserklärung anzusehen ist. Eine Willenserklärung ist nach meinem Verständnis eine einseitige Erklärung, während ein Aufhebungsvertrag durch zwei Parteien vereinbart wird. Auf jeden Fall würde ich mich hierüber beraten lassen oder einen entsprechenden Gesetzeskommentar zur Hand nehmen, so verfügbar.
Viele Grüße
Klaus
Erstellt am 28.09.2006 um 11:38 Uhr von Ramses II
Klaus,
ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zu Stande.
Ein Gesetzes kommentar wird hier dem nmormal verständigen Menschen nichts helfen. Wenn, dann ab zum Anwalt, weil die Anfechtung schnellstmöglich erklärt werden muss.