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Zweite Arbeitsstelle - muss Arbeitgeber die Information schriftlich erhalten oder reicht die mündliche Benachrichtigung?

T
Teresa
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, ich bin etwas verwirrt. Ich habe einen Vollzeitarbeitsplatz (38,5 Std) und möchte noch auch 400 Euro-Basis arbeiten. Was muss ich beachten, damit mir da der Arbeitgeber keinen Strich durch die Rechnung macht. Grundsätzlich ist ihm meine augenblickliche Finanzlage klar und ich arbeite auch schon 10 Jahre ohne Probleme in diesem Betrieb. Muss ich die Information schriftlich geben, oder reicht die mündliche Benachrichtigung. Es gibt keinen Betreibsrat den ich fragen kann.

Danke, Teresa

3.09904

Community-Antworten (4)

K
Kölner

03.09.2006 um 23:58 Uhr

@Teresa Es gibt Tarifverträge, die gerne hätten, dass man eine Nebentätigkeit genehmigen lässt. Andere TV's sagen darüber gar nichts aus. Der AG hat - um prüfen zu können, ob sich der AN auch an die Spielregeln (Konkurrenz, Arbeitszeit, Ruhezeiten etc.) hält - mehr oder weniger ein Informationsrecht. Schriftlich oder mündlich ist m.E. nicht vorgeschrieben.

FB
Frank B.

04.09.2006 um 08:26 Uhr

Ein weiterer Aspekt ist, was steht in deinem Arbeitsvertrag? Steht dort etwas von Nebentätigkeit? Eine schriftliche Mitteilung ist oftmals hilfreich wenn´s um den Nachweis geht. Vielleicht erinnert sich dein AG nach zwei Jahren nicht mehr und will von Allem nichts gewusst haben. ;-)

DPVM
Der Pfleger vom Mobil

04.09.2006 um 14:29 Uhr

@ Teresa

bei "verwirrtheit" , hilft Viel Trinken mind. 3 Li per 24/std. ist aber vom Alter,Krankheit und Ernährungszustand abweichend

T
Teresa

04.09.2006 um 20:43 Uhr

@Der Pfleger vom Mobil

Danke für den Tipp, ist mir aber bekannt, denn ich arbeite in der Altenpflege :-)) Vielleicht handelt es sich ja schon um Altersdemenz ;-)

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