Erstellt am 18.07.2007 um 12:10 Uhr von Werner
Hallo Rolf,
eine ERA-Eingruppierung ist eine sehr komplexe Angelegenheit.
Man müßte die Tätigkeitsbeschreibung des MA sehen um da eine klare Aussage machen zu können.
Erstellt am 18.07.2007 um 12:27 Uhr von see-see
Hallo Rolf,
ist deine Entlohnung durch ERA gesunken? Bei uns im Betrieb soll die Entlohnung auf ERA umgestellt werden (AG nicht im AG-Verband, es gibt eine BV zur "Anlehnung an IGM-Tarif"). Nach vorläufiger BR-Einschätzung werden durch die Umstellung ca. 80% unserer MitarbeiterInnen ein geringeres Brutto erhalten...
Erstellt am 18.07.2007 um 13:04 Uhr von Hasan
Bei der Einführung von ERA nach IGM Tarif wird kein Arbeitnehmer weniger Entgelt erhalten. Auch wenn man in eine niedrigere Entgeltgruppe eingestuft wird, erhält man das gleiche Entgelt wie vorher. Bitte bei der zuständigen IG-Metall Verwaltungsstelle informieren. Als Betriebsrat habt ihr bei der Einführung von ERA mitzuwirken. Hat denn Euer BR schon ein Seminar zur ERA-Einführung besucht?
Erstellt am 18.07.2007 um 13:31 Uhr von Immie
Das wäre jetzt auch meine Frage,
gigt es keine Besitzstandsregelung?
Grüsse
Erstellt am 18.07.2007 um 13:41 Uhr von bilbo40
Stimmt, das Bruttogehalt bleibt gleich. Es gibt dann eine Überschreiterzulage. Diese wird bei den nächsten (ich glaube 5) Tariferhöhunge nicht berücksichtigt. D.h. nach und nach passt sich das Gehalt automatisch an die ERA Einstufung an.
@Werner; Meine Arbeitsplatzbeschreibung ist wohl relativ passend zu einem E6ler behauptet uunser Personaler: Planen, Einrichten Installation, Beschaffeung, Verwaltung und Support für Hard.- und Software.
Wobei so Sachen, wie Betreuung von Servern und AD Domäne fehlen.
Auch Übergreifende Tätigkeiten, wie z. B. Prüfung der Elektrogeräte fehlen.
Hatte gerade mein Gespräch bzgl. meines Einspruchs gegen die Einstufung.
Schätze mal, dass das ausgeht, wie das Hornberger Schießen. Ich werds aber kundtun.
Rolf
Erstellt am 18.07.2007 um 13:57 Uhr von see-see
@ Hasan:
"Bei der Einführung von ERA nach IGM Tarif wird kein Arbeitnehmer weniger Entgelt erhalten"
Den Ausschluss von einer tariflichen Lohnerhöhung sehe ich aber wohl als "weniger"!
OK, die betroffenen MAs erhalten nicht ein geringeres Brutto, erhalten aber so lange keine Lohnerhöhung, bis die "Angleichung" passt. Unter Berücksichtigung der steigenden Lebenskosten also doch ein "Weniger"...
Erstellt am 18.07.2007 um 14:17 Uhr von Werner
Die erste Tariferhöhung kann nach 11 Monaten angerechnet werden.
Jede weitere muß mit 1% an den MA gehen, der Rest wird angerechnet.
Erstellt am 18.07.2007 um 15:10 Uhr von see-see
DAS wusste ich allerdings noch nicht.
Und wieder was gelernt...
Danke, Werner!
Erstellt am 19.07.2007 um 11:19 Uhr von Hasan
Bei den sogenannten Überschreitern, das sind die die nach Ansicht der Arbeitgeber bisher zu viel bekommen haben, werden auch nur bis max. 10 % des bisherigen Tariflichen Entgelts nach dem von Werner genannten Prinzip angerechnet. Sollte der Betrag höher sein wie 10 % des bisherigen Entgelts wird er aufgeteilt in einen sogenannten Ausgleichsbetrag und eine Überschreiterzulage. Der Ausgleichsbetrag wird dann bie zukünftigen Lohnerhöhungen angerechnet. Die Überschreiterzulage bleibt bestehen und nimmt an den tariflichen Entwicklungen teil.