ERA Eingruppierung EDV
Hallo, Thema Era: Bin EDV Koordinator bei uns im Unternehmen. Die Einstufung E6 kommt mir in bisschen dünn vor. Hat da jemand Érfahrungen, wie das in anderen Unternehmen eingestuft wird?
Gruß Rolf
Community-Antworten (9)
18.07.2007 um 14:10 Uhr
Hallo Rolf, eine ERA-Eingruppierung ist eine sehr komplexe Angelegenheit. Man müßte die Tätigkeitsbeschreibung des MA sehen um da eine klare Aussage machen zu können.
18.07.2007 um 14:27 Uhr
Hallo Rolf, ist deine Entlohnung durch ERA gesunken? Bei uns im Betrieb soll die Entlohnung auf ERA umgestellt werden (AG nicht im AG-Verband, es gibt eine BV zur "Anlehnung an IGM-Tarif"). Nach vorläufiger BR-Einschätzung werden durch die Umstellung ca. 80% unserer MitarbeiterInnen ein geringeres Brutto erhalten...
18.07.2007 um 15:04 Uhr
Bei der Einführung von ERA nach IGM Tarif wird kein Arbeitnehmer weniger Entgelt erhalten. Auch wenn man in eine niedrigere Entgeltgruppe eingestuft wird, erhält man das gleiche Entgelt wie vorher. Bitte bei der zuständigen IG-Metall Verwaltungsstelle informieren. Als Betriebsrat habt ihr bei der Einführung von ERA mitzuwirken. Hat denn Euer BR schon ein Seminar zur ERA-Einführung besucht?
18.07.2007 um 15:31 Uhr
Das wäre jetzt auch meine Frage, gigt es keine Besitzstandsregelung? Grüsse
18.07.2007 um 15:41 Uhr
Stimmt, das Bruttogehalt bleibt gleich. Es gibt dann eine Überschreiterzulage. Diese wird bei den nächsten (ich glaube 5) Tariferhöhunge nicht berücksichtigt. D.h. nach und nach passt sich das Gehalt automatisch an die ERA Einstufung an.
@Werner; Meine Arbeitsplatzbeschreibung ist wohl relativ passend zu einem E6ler behauptet uunser Personaler: Planen, Einrichten Installation, Beschaffeung, Verwaltung und Support für Hard.- und Software. Wobei so Sachen, wie Betreuung von Servern und AD Domäne fehlen. Auch Übergreifende Tätigkeiten, wie z. B. Prüfung der Elektrogeräte fehlen.
Hatte gerade mein Gespräch bzgl. meines Einspruchs gegen die Einstufung.
Schätze mal, dass das ausgeht, wie das Hornberger Schießen. Ich werds aber kundtun.
Rolf
18.07.2007 um 15:57 Uhr
@ Hasan: "Bei der Einführung von ERA nach IGM Tarif wird kein Arbeitnehmer weniger Entgelt erhalten" Den Ausschluss von einer tariflichen Lohnerhöhung sehe ich aber wohl als "weniger"! OK, die betroffenen MAs erhalten nicht ein geringeres Brutto, erhalten aber so lange keine Lohnerhöhung, bis die "Angleichung" passt. Unter Berücksichtigung der steigenden Lebenskosten also doch ein "Weniger"...
18.07.2007 um 16:17 Uhr
Die erste Tariferhöhung kann nach 11 Monaten angerechnet werden. Jede weitere muß mit 1% an den MA gehen, der Rest wird angerechnet.
18.07.2007 um 17:10 Uhr
DAS wusste ich allerdings noch nicht.
Und wieder was gelernt...
Danke, Werner!
19.07.2007 um 13:19 Uhr
Bei den sogenannten Überschreitern, das sind die die nach Ansicht der Arbeitgeber bisher zu viel bekommen haben, werden auch nur bis max. 10 % des bisherigen Tariflichen Entgelts nach dem von Werner genannten Prinzip angerechnet. Sollte der Betrag höher sein wie 10 % des bisherigen Entgelts wird er aufgeteilt in einen sogenannten Ausgleichsbetrag und eine Überschreiterzulage. Der Ausgleichsbetrag wird dann bie zukünftigen Lohnerhöhungen angerechnet. Die Überschreiterzulage bleibt bestehen und nimmt an den tariflichen Entwicklungen teil.
Verwandte Themen
Liegt ein Gemeinschaftsbetrieb vor?
ÄlterHallo zusammen, bitte habt Nachsicht mit mir, denn mir wurde gekündigt und ich muss mich mit der rechtlichen Materie erst noch vertraut machen, da ich gegen die Kündigung klagen werde. Zu meiner Sit
ERA-Zulage auch Bestandteil der Alterssicherung ?
ÄlterHallo, nach der ERA Einführung war ich Überschreiter und der Verdienstausgleich wurde über ERA-Ausgleich Überschreiter und 2. ERA-Zulage (tarifdyn.) ausgeglichen. Mittlerweile ist der 1. ERA-Aus
ERA-Einführung: Wie, wenn kein Fonds gebildet wurde?
ÄlterHallo. Bei uns soll mittelfristig ERA eingeführt werden. Jedoch hat unser Betrieb nie in einen ERA Fonds einbezahlt. Wie wurde das damals mit den Tariferhöhungen gemacht bei Betrieben, die ERA nicht
Eingruppierung ERA Bayern für Tätigkeit mit Doppel-Qualifikation
ÄlterHallo zusammen, in ERA Bayern ist die für eine Tätigkeit notwendige fachliche Qualifikation (und ggf. in manchen Stufen der Handlungsspielraum) maßgebend für die Eingruppierung einer Tätigkeit. Was i
ERA Zahlung 2006 verjährt?
ÄlterWir sind im Metallbereich Hessen (IGM-Frankfurt) Arbeitgeber ist nicht im Arbeitgeberverband. Bei uns ist noch keine ERA Umgesetzt worden, bzw. wird das auch wahrscheinlich nicht umgesetzt. Wahrsche