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Halbtagskraft in die Schicht

A
Arnoldcarmelita
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen!! Bei uns im Betrieb ist nun Urlaubszeit, jeder AN der keine Schicht macht z.B. Mütter die halbt. arbeiten bekommen ein Schreiben indem sie aufgefordert werden ab 01.01.08 an der Schicht teilzumehmen. Bis jetzt waren diese AN immer ausenvor, da wir auch noch eine Tagschicht haben. Die AN haben mich als BR- Mitglied nun gefragt was kann man dagegen tun? Freuen uns wenn sie uns helfen.

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Community-Antworten (4)

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Rollie

17.07.2007 um 19:45 Uhr

Was ist denn vertraglich bei den betroffenen Mitarbeitern hinsichtlich der Arbeitszeit und deren Lage vereinbart ?

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Angi1

18.07.2007 um 11:24 Uhr

Hallo Arnoldcarmelita,

laut § 87 Abs. 1 P. 2 BetrVG habt Ihr ein MBR bei Änderung der Arbeitszeit. Siehe dazu auch im Fitting zu § 87 RN 120 - 123 für Schichtarbeit und ab RN 124 bis 126 für Teilzeitbeschäftigung Auch § 80 Abs. 1 P 2b gibt euch einen Grund Rücksicht auf berufstätige Mütter zu nehmen. Auch § 8 TzBfG anschauen.

Dies alles zusätzlich zu Anfrage von Rollie.

MfG Angi1

B
betriebsratten

18.07.2007 um 14:25 Uhr

Und immer wieder gerne genommen: Der ARbeitgeber kann eine solche Massnahme nur im Rahmen seines billigen Ermessens nach BGB durchführen. Für Halbtagsmütter ohne weitere Betreuungsmöglichkeit stell ich mir das interessant vor....also gegessen.

K
Kölner

18.07.2007 um 22:19 Uhr

@all Immer wieder gerne genommen...§ 6 Abs. 4 b ArbZG.

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