Trotz Überstunden in der Abteilung muss die Halbtagskraft in eine andere Abteilung - was kann der BR tun?
Folgende Situation: Eine Abteilung bestehend aus 1 Vorgesetzten und 2 1/2 Leuten bekommt mitgeteilt das aus der betriebsbedingten Situations heraus die halbtagskraft in eine andere Abteilung versetzt wird. Überstunden hat die Halbtagskraft ca 200 die anderen beiden etwa auch 200. Bei der Hinterfragung wie man sich das vorstellt wurde die Auskunft vom Vorgesetzten gegeben die Arbeit muss mitgemacht werden. Der Betriebrat wurde über die Versetzung nicht informiert. Ein Mitarbeiter dieser Abeitung ist im BR. Er teilt es den anderen BR Mitgliedern mit. Die Vertretung des BR Vorsitzenden geht in die Personalabteilung fragt nach. Darauf wird die angemacht dies sei ein streng vertrauliche Sache und sie solle sich da raus halten. Die Personalabteilung informiert den Vorgesetzten der Abtreilung und der Mitarbeiter der im BR ist wird ebenfalls angemacht das dies steng geheim sei. Am folge Tag wird die Vertretung des BR Vorsitzenden zum Geschäftsführer gerufen und mehr oder weniger unter Druck gesetzt, das sie die Aussage treffen muss, ja der Betriebsrat stimmt der Versetzung zu. Jetzt die Fragen: Ist die Versetzung damit genehmigt? Muss nicht erst mal eine Regelung gefunden werden was mit den Überstunden der Mitarbeiter ist, bevor jemand aus der Abteilung genommen wird? Weil im Arbeitsvertrag ist von Überstunden keine Rede. Was kann der BR in so einer Situation machen weil die Halbtagskraft wurde jetzt schon abgezogen.
Community-Antworten (2)
17.11.2006 um 19:53 Uhr
Eine derartige Zustimmung siehe: " Am folge Tag wird die Vertretung des BR Vorsitzenden zum Geschäftsführer gerufen und mehr oder weniger unter Druck gesetzt, das sie die Aussage treffen muss, ja der Betriebsrat stimmt der Versetzung zu.", ist unzulässig. Zusätzlich soll abgeklärt werden, warum so viele Überstunden anfallen! Wie werden die Überstunden vergütet! Wie werden die Überstunden mit Freizeitausgleich abgebaut (Ganztag oder Stundenweise
18.11.2006 um 00:56 Uhr
Hallo
ihr solltet mal so schnell wie möglich eine Fortbildung machen. Ein Betiebsratsvorsitzender kann keine Zusage machen, das muss der gesammte BR machen mit einer Abstimmung. Wie wäre es wenn ihr Überstunden in Zukunft einfach verbietet, denn dazu seid ihr in der Lage Kraft eures Amtes.
Also euer Probem ist nicht der Arbeitgeber, sondern eure Unwissenheit.
www.neu-im-betriebsrat.de/rechte_pflichten
Lies mal hier nach und infomiere dich.
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