Willkürliche Gehaltserhöhung - nach Beliebtheitsgrad und nicht nach Leistung?
Hallo
Darf ein GL (nicht in AG-Verband) Frei nach Nase Gehaltserhöhungen nach eigenem ermessen vergeben? Alle bekommen etwas, einer 4% ein anderer 1,5% ist das so zulässig? Wobei ich darauf hinweisen muss, das damit das Gehalt/Lohn nicht angeglichen wird. Sondern nach Beliebtheitsgrad vergeben wird und nicht nach Leistung.
Danke für eure Antworten
Gruß Juppi
Community-Antworten (3)
17.07.2007 um 06:45 Uhr
Nein, der BR hat ein MBR bei den Verteilungsgrundsätzen; nicht jedoch bei der Höhe der Gesamtausschüttung.
17.07.2007 um 06:51 Uhr
@gbi
Können wir im nachhinein noch dagegen vorgehen und auf was berufen wir uns dann?
Danke Juppi
17.07.2007 um 10:31 Uhr
Vielleicht mal im §99 oder 87 BetrVG in den Kommentierungen schauen.
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