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Willkürliche Gehaltserhöhung - nach Beliebtheitsgrad und nicht nach Leistung?

J
Juppi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo

Darf ein GL (nicht in AG-Verband) Frei nach Nase Gehaltserhöhungen nach eigenem ermessen vergeben? Alle bekommen etwas, einer 4% ein anderer 1,5% ist das so zulässig? Wobei ich darauf hinweisen muss, das damit das Gehalt/Lohn nicht angeglichen wird. Sondern nach Beliebtheitsgrad vergeben wird und nicht nach Leistung.

Danke für eure Antworten

Gruß Juppi

5.72103

Community-Antworten (3)

G
gbi

17.07.2007 um 06:45 Uhr

Nein, der BR hat ein MBR bei den Verteilungsgrundsätzen; nicht jedoch bei der Höhe der Gesamtausschüttung.

J
Juppi

17.07.2007 um 06:51 Uhr

@gbi

Können wir im nachhinein noch dagegen vorgehen und auf was berufen wir uns dann?

Danke Juppi

FB
Frank B

17.07.2007 um 10:31 Uhr

Vielleicht mal im §99 oder 87 BetrVG in den Kommentierungen schauen.

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