Erstellt am 16.07.2007 um 21:31 Uhr von hans
hallo Margit,
gibt es bei Euch tarifliche Regelungen hierzu bzw. zu den Arbeiten an Samstag und Sonntag?
Dem BR sind m.E. sonst ausser einem 87'er die Hände gebunden - mit dem 87 (2) Verteilung der Arbeitszeit liesse sich ggf. eine BV vereinbaren in der u.a. ein besserer Zeitausgleich zu erreichen ist. (abernur, wenn kein TV)
Gruß, Hans
Erstellt am 17.07.2007 um 07:17 Uhr von CalicoJack
Hallo Magrit,
das sieht doch fast richtig aus. Mit 5 Sonntagen und 4 Samstagen kämmen 5 + 2 freie Tage also 7 raus. Wenn Du die 6 Tage Woche hätest, ständen Dir 5 freie Tage zu. (Exklusive Urlaub)
Erstellt am 17.07.2007 um 14:10 Uhr von wölfchen
Hallo Margit 1963,
das mit den 6 freien Tagen ist bei einem 4-Wochen-Zyklus vollkommen korrekt. Wir hatten eine Zeitlang auch die 5,5-Tage-Woche (Ergebnis eines Kompromisses, weil die PDL gar die 6-Tage-Woche wollte). Und wir haben das dann nicht mit halben Tagen gerechnet, sondern dass innerhalb von 14 Tagen 3 freie Tage gegeben wurden (rechnet sich leichter).
Der BR kann zwar im Rahmen seines Mitbestimmungsrechts zur Lage und Verteilung der AZ auf die Wochentage mit dem Arbeitgeber über ein anderes AZ- Modell verhandeln, wird aber auf Grund der knappen Personalsituation wenig stichhaltige Argumente haben, da durch diese 5,5-Tage-Woche meist in der Überlappungszeit die Arbeitszeit eingespart wird, also kürzere Arbeitszeit, dafür jedoch mehr Anwesenheitstage anfallen. Macht bei 10 MA rund 18 Anwesenheitstage in 4 Wochen mehr aus, also fast eine Vollzeitstelle. 18 und nicht 20 nur deshalb, weil bei mehr Anwesenheitstagen auch der Urlaubsanspruch höher wird.