Erstellt am 16.07.2007 um 21:38 Uhr von Opa
Hallo miezi!
(Eine Kollegin macht jeden Tag an dem sie frei hat 1 - 1 1/2 Überstunden.) 1. Das ist ja so nicht richtig, denn sie macht ja nicht frei, sondern sie arbeitet! 2. sind es wirklich Überstunden oder Mehrstunden? Überstunden sind es, wenn überhaupt, erst nach Erfüllung der Sollstundenzahl für die Woche. 3. es ist nicht Aufgabe des BR einen fleissigen MA am Arbeiten zu hindern, sondern vielmehr die Fürsorgepflicht des AG, seine MA vor gesundheitlichen Schäden zu bewahren. Es stehen jedem MA soundsoviel freie Tage in einem bestimmten Zeitraum zur Verfügung. Was gilt allgemein bei euch im Betrieb: Arbeitszeitgesetz - Arbeitsvertrag - Betriebsvereinbarungen - Tarifvertrag? Gruss Opa
Erstellt am 16.07.2007 um 21:47 Uhr von spartacus
Moin Miezi21,
du hast recht. Mehrarbeit außerhalb der vereinbarten Az(die es doch gibt?) unterliegt dem MBR des BR. Opa hat ebenfalls recht wenn er sagt,es ist Aufgabe des AG diese ungenehmigte Mehrarbeit zu untersagen,es sei denn er duldet es stillschweigend,dann muß der Br sein MBR einfordern(klagen)!
Erstellt am 16.07.2007 um 22:00 Uhr von Miezi21
Der AG duldet es nicht nur, sondern er fordert es sogar regelrecht. und weil die MA dem AG alles recht machen will, macht sie das auch so.
Sie machtdas wirklich jeden Tag, an dem sie (eigentlich) frei hat. Der AG sagt, das das nur diese Kollegin machen könnte (nach Absprache mit einer "Tierärztin") (es geht um eine verhaltenstherapie bei einem Hund). Vom fachlichen her, könnten das aber andere Kollegen ebenso.
Und ich denke, das auch eine Tierärztin nicht bestimmen kann, das eine MA jeden Tag auf Arbeit erscheinen muß und ca 1 Stunde arbeiten muß.
Was sagt ihr dazu?
Sie feiert die Überstunden dann an anderen Tagen ab. Aber nicht einen ganzen Tag sondern auch nur z.B. nachmittags. Das geht doch nicht, oder?
Erstellt am 16.07.2007 um 23:43 Uhr von Opa
nochmal hallo! wenn Du ganz sicher gehen willst und Ich mir die Zeit heute abend sparen will lange zu blättern und du ein BR-Telefon hast, dann guck mal hier:
http://www.deutsche-anwaltshotline.de/compiled/Arbeitszeit.htm?gclid=CL3e7daErY0CFQJNZwod1g-3uA
Hoffe, ich konnte doch noch helfen ;-) LG Opa
Erstellt am 17.07.2007 um 10:51 Uhr von Rollie
Ich verstehe das Problem nicht so ganz. Solange sich die Wochenarbeitszeit im erlaubten Rahmen bewegt, ist es doch unerheblich, wie sie die Stunden verteilt. Mehrarbeit scheint ja nicht wirklich anzufallen, wenn diese an anderen Tagen abfeiert wird.
Erstellt am 17.07.2007 um 11:12 Uhr von Miezi21
Hallo ..
@Opa
nein so einen Luxus hab ich leider nicht ...
@Rollie
das heißt also, sie kann quasi 7 Tage die Woche arbeiten???