Änderung im Gleitzeitrahmen - nur mit Zustimmung vom BR?
Ich hoffe auf die Unterstützung von Euch erfahrenen BR. Frage: Wir haben in unserer Fa. Gleitzeit. Einige Kollegen haben trotzdem eine feste Arbeitszeit von 8.00 Uhr bis 16.45 Uhr. Falls diese Kollegen länger arbeiten, müssen sie einen Antrag auf Mehrarbeit stellen. Nun hat unsere GL bei 2 Kollegen, die vorher im Rahmen ihrer Gleitzeit bis 18.00 Uhr selbst ihr Arbeitsende bestimmen konnten, entschieden dass für diese Kollegen ab sofort die Arbeitszeit um 16.45 Uhr endet. Wir sind der Meinung, dass dies nur mit Zustimmung von uns gemacht werden darf. Die GL sagt, sie müssen uns nicht fragen, da die Arbeitszeit nicht verändert wurde, sondern nur der Gleitzeitrahmen auf 16.45 festgelegt worden ist. Die Kollegen stellen sich jetzt schlechter, da sie im Tel.-Kundenkontakt nicht immer pünktlich ihre Arbeit beenden können. Täglich sind dies 5 - 15 Min. und keiner "traut" sich, diese Zeit als Mehrarbeit aufzuschreiben. Vorher wurden diese Min. gut geschrieben und konnten irgendwann abgefeiert werden. 5 Min. x 20 AT x 250 Tage im Jahr da kommt eine Summe Stunden, zugunsten der GL, zusammen. Weiß jemand, woraus wir ableiten können, dass wir hier vorher gefragt werden müssen?
Community-Antworten (3)
12.07.2007 um 23:27 Uhr
@Selina29 Ich verstehe das Problem, allein eine Lösung fällt mir noch nicht ein dazu. Ich meine:
- Eine Ende der Arbeitszeit kann ich für AN trotz Gleitzeitregelung festsetzen (als AG).
- Die Mehrarbeit müsste ich (AN) dann nicht leisten müssen; d.h. die AN könnten das Telefonat pünktlich beenden
- das wiederum funktioniert in der Praxis selten
Hmmm... Hat der BR schon einmal darauf gedrängt, eine Zeitspanne für den Arbeitsbeginn und das Arbeitsende festzulegen, in der Abschluss- oder Anfangsarbeiten erledigt werden können müssen?
13.07.2007 um 00:27 Uhr
@ Kölner, hat der BR nicht ein MBR beiBeginn UND ENDE der AZ?
@ Selina29 bei uns ist das wie folgt in der BV geregelt: "Die AZ wird bis 15 Minuten nach dem vereinbartem Arbeitsende erfasst und dem Zeitkonto gutgeschrieben." Somit haben wir Voll-u. Teilzeitkräfte an den Kassen berücksichtigt!
13.07.2007 um 01:43 Uhr
selina, ich würde im Zuge dessen, was das BAG z.B. mal festgelegt hat in Punkto Mitbestimmung beim Schichtwechsel eines einzelnen AN, gegenüber den AG behaupten, dass die Neufestlegung der AZ für die Kollegen die MBR des BR berührt.
Hier ist das Urteil, es passt nicht so gut, aber wenn man die Entscheidungsgründe, insbesondere RN 23 zugrunde legt, dann hilft es bei der Argumentation. http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&sid=186e0a719650bd8ddd65afd47664a9a6&nr=10141&pos=0&anz=1 BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 29.9.2004, 5 AZR 559/03
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