Urlaubsanspruch nach Wiedereingliederung?
Eine langzeitkranke MA wird voraussichtlich im Oktober mit der Wiedereingliederung beginnen. Diese wird vorauss. im Dezember enden. Die MA wird im Dez. 2007 nach der Wiedereingliederung für ca. 4 Tage auf der Gehaltsliste stehen und diese 4 Tage Vollzeit arbeiten. Sie möchte wissen, welchen Urlaubsanspruch Sie dann für das Jahr 2007 haben wird.
Community-Antworten (1)
12.07.2007 um 18:22 Uhr
Hallo , man hat nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (Az.: 6 AZR 600/82) selbst dann einen Urlaubsanspruch, wenn man kranheitsbedingt im Urlaubsjahr nur geringfügig oder gar nicht gearbeitet hat. In einem Tarifvertrag können jedoch andere (vor allem ungünstigere) Vereinbarungen getroffen werden. Ich gehe davon aus das die MA schon länger bei euch beschäftigt ist,und den vollen Urlaubsanspruch erworben hat.Jetzt müsste noch der TV geprüft werden.
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