Hallo,
wir sind gerade dabei einen Tarifvertrag zur Arbeitszeit zu verhandeln. Dazu kommt dann noch die Betriebsvereinbarung wie im TVöD §10 vorgesehen. Erste Fragen tauchen auf.

Nun meine Fragen zu §10 Abs.4 :
- Werde ich in meinem erarbeitetem Frei krank bleibt mir dieses erhalten, ricihtig?
- Werde ich krank im Frei das mir der Ag im Vorraus für ein noch nicht gearbeitetes Wochenende gibt und ich bin da auch noch krank, ist das Pech für den AG- richtig?
- ich bin am Wochenende krank, aber an den abzufeiernden Tagen wieder gesund - was dann?
Werden die geplanten aber nicht gearbeiteten Stunden dem Arbeitszeitkonto zugerechnet oder nicht?

Es grüßt lieb Suse