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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Verkürzung des Jahresurlaubs - Verstoß gegen § 3 Bundesurlaubsgesetz?

S
schubi1
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ein Mitarbeiter hat einen unbefristeten Arbeitsvertrag seit über einem Jahr mit 24 Tagen Urlaub (5-Tagewoche). Der ArbG legt am 10. 07. 2007 einen neuen Arbeitsvertrag "aus wirtschaftlichen Gründen" zur Unterschrift vor, wonach ab 1. 8. nur noch 18 Urlaubstage vorhanden sind. Liegt hier ein Verstoß gegen § 3 Bundesurlaubsgesetz vor bzw. hat der Mitarbeiter nicht nach sechsmonatigen Bestehen des Arbeitsverhältnisses den vollen Urlaubsanspruch? Es handelt sich um ein Unternehmen mit 5 Beschäftigten ohne BR.

Vielen Dank im voraus.

Mit freundlichen Grüßen Steffen

5.477011

Community-Antworten (11)

H
hennessy

12.07.2007 um 10:10 Uhr

In welchen Bereich ist die Fa. tätig?

gibt es einen Tarifvertrag der hier gültig ist?

hier sind zusätzliche Informationen nötig.

K
Kölner

12.07.2007 um 10:12 Uhr

@schubi1 Nur 20 Tage zu bekommen wären möglich.

S
schubi1

12.07.2007 um 10:18 Uhr

Kein Tarifvertrag, es handelt sich um eine Praxis für Physiotherapie.

H
hennessy

12.07.2007 um 10:30 Uhr

Habe ich gerade gegoogelt:

Wie lang ist Ihr gesetzlicher Mindesturlaub?

Die gesetzliche Mindestdauer des Urlaubs beträgt gemäß § 3 BUrlG 24 Werktage. Werktage sind alle Tage, die keine Sonntage oder gesetzlichen Feiertage sind, normalerweise also die 6 Wochentage von Montag bis Samstag.

Der gesetzliche Mindesturlaub von 24 Werktagen entspricht daher in Wochen umgerechnet einem Urlaub für 4 Wochen.

Für Arbeitnehmer, die weniger als sechs Tage in der Woche arbeiten, ist der gesetzliche Anspruch auf 24 Werktage Urlaub in Arbeitstage umzurechnen. Wer zum Beispiel 5 Tage in der Woche arbeitet, hat einen Anspruch auf 20 Arbeitstage Urlaub gemäß der folgenden Umrechnung:

24 Werktage : 6 Werktage = 4 Wochen Urlaub; 4 Wochen x 5 Arbeitstage = 20 Arbeitstage Urlaub.

Wer nur 4 Tage in der Woche arbeitet, hat dementsprechend einen Anspruch auf 16 Arbeitstage Urlaub:

24 Werktage : 6 Werktage = 4 Wochen Urlaub; 4 Wochen x 4 Arbeitstage = 16 Arbeitstage Urlaub.

Ich hoffe das hilft.

S
schubi1

12.07.2007 um 10:34 Uhr

... und der volle Urlaubsanspruch nach § 4 Bundesurlaubsgesetz? Wäre der Mitarbeiter gekündigt worden, hätte er ja auch den vollen Urlaubsanspruch.

S
schubi1

12.07.2007 um 10:46 Uhr

Es ist eine Arbeitsvertragsänderung ab 1. 8. von 24 auf 18 Tagen pro Jahr.

D
DocPille

12.07.2007 um 10:51 Uhr

Es ist so wie Kölner sagt 20 wäre möglich.18 nicht.

S
schubi1

12.07.2007 um 11:05 Uhr

... und § 4 Bundesurlaubsgesetz??

H
hennessy

12.07.2007 um 11:12 Uhr

Für den Mitarbeiter gilt bis 31.07. der alte Urlaubsanspruch.

d.H. der Alte Urlaub wird durch 12 geteilt und er bekommt für jeden Monat 1/12 (das wären bei 25 Tagen Jahresurlaub 14,5 Tage)

Der neue urlaubsanspruch wird dann genauso gehandhabt. Aber es gaht eigentlich in der Diskussion darum ob 18 Tage Jahresurlaub rechtlich zulässig ist.

§4 gilt nur bei Neueinstellung.

B
Bergmann

12.07.2007 um 11:29 Uhr

@ Hennessy, glaubs doch--der Urlaubsanspruch richtet sich nach der Anzahl der Wochenarbeitstage !! 24 Tage sind Minimum bei der 6 Tage Woche, 20 Tage sind Minimum bei der 5 Tage Woche und um 18 Tage Anspruch nur zu haben-hätte er eine 4,5 Tagewoche haben müssen !!!!

H
hennessy

12.07.2007 um 12:02 Uhr

Sag ich doch er schreibt doch 5 Tage-Woche also stehen ihm Gesetzlich mind. 20 AT Urlaub zu.

(Wenn kein Tarifvertrag zieht.)

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