Erstellt am 11.07.2007 um 10:42 Uhr von Terrier
Hi Paulinchen,
was sagt denn der Tarifvertrag?
Welche Tage sind denn dort als "reguläre Arbeitstage" definiert?
Gibt es zu den Wochenendarbeitstagen eine sep. BV?
Gruß
Terrier
Erstellt am 11.07.2007 um 10:54 Uhr von Paulinchen
Hallo Terrier,
wir haben keinen Tarifvertrag.
Wir haben keine BV.
Erstellt am 11.07.2007 um 11:11 Uhr von Dummi
@Paulinchen
Wenn an allen Tagen gearbeitet wird,
ihr aber eine 5 Tage habt,
bekommt ihr jede Woche 2 Tage Ersatzfrei für das gearbeitete Wochenende.
Oder?
Gruss
Erstellt am 11.07.2007 um 11:15 Uhr von Paulinchen
@Dummi
Ja, richtig. Wir bekommen für Wochenend- und Feiertagsarbeit Ersatztage frei.
Gruß
Paulinchen
Erstellt am 11.07.2007 um 11:30 Uhr von Dummi
@Paulinchen
Dann sehe ich das Problem im Moment nicht.
Wenn du 2 Ersatztage hast und nimmst dir noch 2 Tage Urlaub,
ist es doch eigentlich egal für welche Tage du den Urlaub einreichst.
Du hast insgesammt 4 Tage in dieser Woche Frei.
Genau wie der AN der das Wochenende Frei hat und sich in der Woche 2 Tage Urlaub nimmt.
Gruss
Erstellt am 11.07.2007 um 12:23 Uhr von peanuts
Kann der Arbeitgeber für Sams- und Sonntage einen Urlaubsschein verlangen, wenn der Mitarbeiter dort freie Tage benötigt?
Wenn Der Mitarbeiter am Samstag und Sonntag zum arbeiten eingeteilt ist, ja!