@all,
es gibt eine Berechnungsgrundlage zur regelmäßigen Höchstarbeitszeit für geringfügig Beschäftigte.
Beispiel:
Monatsentgelt Vollzeitkraft: 1915,00 €
Urlaubsgeld: 957,50,-€:12 79,79 €
Sonderzahlung (Weihnachtsgeld)
1196,88,-€:12 99,74 €
Durchschnittlicher Monatsverdienst 2094,53 €
Errechnung der monatlichen Arbeitszeit
Entgelt pro Stunde 2094,53 €: 163 12,85 €
Errechnung der monatlichen Arbeitszeit
400,-€ : 12,85 € 31,12 Std.
Errechnung der wöchentlichen Arbeitszeit:
die mtl. Stundenzahl wird nach folgender
"13-3-Rechnung" in die wöchentliche
Stundenzahl umgerechnet
31,12 € x 3= 93,36 € ( 3 = Vierteljahr)
93,36 € :13= 7,18 € ( 13 = Wochen pro Vierteljahr) 7,18 Std.
Mit dieser Berechnung der regelmäßigen Höchstarbeitszeit ist gewährleistet, dass die Grenze von 400,00 € incl. der anteiligen Sonderzahlungen nicht überschritten wird.
Quelle: Ver.di Neuregelungen 400,00 € Minijobs