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Technische Probleme - GL und BR müssen Ausfall der Arbeitszeit der MA klären

M
motte
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, aufgrund von technischen Problemen können nicht alle MA arbeiten. Diese wurden von der GL nach Hause geschickt - Stundenausfall für diesen Tag trägt die Firma. Nun wird sich das Probleme einige Tagen hinziehen. Der GL will mit dem BR abstimmen, wie der Arbeitsausfall bei den betroffenen MA vergütet wird. Abbummeln von Urlaub und Überstunden, sowie Anordnung, dass keine Überstunden gemacht werden sollen, wenn die Probleme behoben sind.
Gibt es einen Paragraphen bzw. ein Beschluss dersich mit diesem Thema schon mal befasst hat?

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Community-Antworten (2)

D
Dummi

10.07.2007 um 23:55 Uhr

@"Motte" M.E. ist das ein Annahmeverzug nach §615 BGB, wenn eure technischen Probleme aus der Sphäre des AG stammen, zB Strohmunterbrechung, Maschinenschaden ect. Wenn dem so ist wäre es nicht korrekt den AN Urlaub oder Sonstiges abzuziehen. Gruss

FB
Frank B

11.07.2007 um 08:10 Uhr

Auf jeden Fall kann der AG nicht einseitig irgendwelche Anweisungen ohne den BR geben.

Der BR hat ein erzwingbares MBR nach §87 Abs.1 Ziff.2,3 BetrVG.

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