Erstellt am 10.07.2007 um 08:01 Uhr von Lotte
Fee61,
erscheint mir auf den ersten Blick ein guter Grund, der Einstellung der LeihAN zu widersprechen (Nachteil für AN im Betrieb)
Erstellt am 10.07.2007 um 08:15 Uhr von betriebsratten
Was meinst Du mit mehr Stunden? Überstunden?? Dann wirds schwerlich zu begründen sein-da gilt immer noch das Arbeitszeitgesetz mit deiner 8h bzw. 10h Grenze. Aber wenn Du z.B. Teilzeitbeschäftigte hast die aufstocken wollen hättest gute Karten.
Erstellt am 10.07.2007 um 12:11 Uhr von Biberrat
@Fee 61,
handelt es sich bei deinen Ausführungen um eine Erhöhung der
Arbeitszeit und nicht um Überstunden oder Mehrarbeit dann bitte
§ 9 TzBfg.
Gruss
Biberrat