Erstellt am 08.07.2007 um 17:06 Uhr von Dummi
@brvs
Laut §80 Abs 1 Nr1habt ihr darüber zu wachen das ....Tarifvertrag....
durchgeführt wird.
Leider nur zu wachen.
Ihr könnt ihm eindringlich in Gewissen reden, mehr aber auch nicht.
Führt er trotzdem die Samstagsarbeit ein, ist das ein individualrechtliches Problem.
Wobei dann die betroffenen AN auch gemeinsam klagen können (Massenklage).
Sollte er versuchen über §87 Abs1 Nr2 eine BV abzuschließen geht das auch nicht.
Vorrausgesetzt euer Tarif hat keine Öffnungsklausel.
Gruss
Erstellt am 08.07.2007 um 17:46 Uhr von Kölner
@brvs
Entgegen der Ansicht von Dummi, halte ich ein MBR dank § 87 BetrVG für auf der ganzen Linie gegeben.
Vor allem wenn (wie Du schreibst) der TV Euch den Rücken freihält...
Erstellt am 08.07.2007 um 17:59 Uhr von Dummi
@Kölner
.....soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht....
Aber der Tarif regelt es doch. ??????
Oder meinst du, man macht jetzt eine BV, die die 40 Stunden auf Mo-Fr verteilt.
AG will nicht. Einigungsstelle und die Sache ist vom Tisch, weil der Tarif das so regelt.???
Gruss
Erstellt am 08.07.2007 um 20:22 Uhr von BMW
@Dummi
Kölner könnte schon Recht haben!
Vorrausgestzt das der Manteltarif eine öffnungsklausel das zu lässt
das ist aber von Branche abhängig.
Erstellt am 08.07.2007 um 21:15 Uhr von Dummi
@BMW
Hab mich völlig quer ausgedrückt!
Wenn der TV eine Öffnungsklausel hat, kann man natürlich eine BV machen.
Meine Frage an Kölner war: Wenn er keine Öffnungsklausel hat.
Und man würde trotzdem versuchen eine BV zu machen.
Genau nach den Vorgaben des TV.
Dann würde der AG in den Verhandlungen ja auf seinen Samstag bestehen.
Nach einiger Zeit ruft man die Einigungsstelle an.
Da wird festgestellt das der TV die Verteilung abschließend geregelt hat.
Und die AN müßten nicht mehr klagen.
Geht so was???
Rein hypothetisch???
Gruss
Erstellt am 08.07.2007 um 21:29 Uhr von betriebliche trübung
ich befürchte, dass es nicht zu einer einigungsstelle kommen würde, da der einigungsstellenvorsitzende auch die abschließende regelung im tarifvertrag sehen würde und damit auch erkennen müsste, dass hier eine einigungsstelle nicht zuständig ist.
Erstellt am 08.07.2007 um 21:53 Uhr von Der alte Heini
Na,
hier glänzen ja wieder Einige mit Fachwissen das es nur so kracht.
Erstellt am 08.07.2007 um 22:09 Uhr von Ich wünsch mir einen neuen Heini
Glaubst du, dumme Bemerkungen machen Irgendwen schlauer?
Erstellt am 08.07.2007 um 23:02 Uhr von Der alte Heini
Ich habe hier doch tolle Vorbilder und passe mich nur an !!
Warum werden es hier im Forum wohl immer weniger Teilnehmer??
Denke mal darüber nach, was der BR für Möglichkeiten hätte dem AG die Suppe zu versalzen.
Vielleicht kommst Du ja von alleine drauf.
Erstellt am 09.07.2007 um 12:47 Uhr von Gevatter
Im Sinne der Fragestellung würde ich mir nicht allzuviel Sorgen machen. Wie Kölner schon bemerkte, greift hier der 87. Wenn der AG auf Samstagsarbeit besteht, muß ER schon die E-Stelle bemühen. In diesem Fall hier, liegen die besseren Karten beim BR. Wenn ihr laufend Überstunden schiebt, muß der AG sich wohl die Vorhaltung gefallen lassen, warum er nicht mehr Leute einstellt.
Erstellt am 09.07.2007 um 14:17 Uhr von spartacus
Moin,
der alte Heini hat recht....
was soll das gerede über TV und Öffnungsklausel?
Beginn und Ende der täglichen AZ einschließlich der Pausen, sowie die Verteilung der AZ auf die einzelnen Wochentage sind mitbestimmungspflichtig - Punkt. Ich kenne keinen TV der das so detailiert im Betrieb regelt!? Ihr vielleicht?
Außerdem würde ich mal überlegen ob die Zustimmung für
"tägliche Überstunden?" zwingend notwendig ist?
Erstellt am 09.07.2007 um 16:39 Uhr von Lotte
spartacus,
der alte Heini hat aber gar nicht gesagt, dass es ein MBR gibt. Das war Kölner.
Heini hat sich eigentlich gar nicht so recht geäußert.
brvs,
wenn ich mal wieder den Däubler dazu zitieren darf. Der schreibt unter § 87, BetrVG in RN 79a: "Neben der Dauer wird in TV auch häufig die Verteilung der Arbeitszeit geregelt. Diese Normen definieren i. d. R. allerdings nur einen Rahmen oder eine Auffangregelung für den Fall, dass keine BV geschlossen wird. Soweit keine abschließende Regelung getroffen ist, kann also der BR sein Mitbestimmungsrecht ausüben"
Erstellt am 09.07.2007 um 20:42 Uhr von Der alte Heini
spartacus,
richtig erkannt, viel Geschrei um nichts.
Detaillierter könnten Haustarifverträge sein.Dürfte für diesen Fall aber nicht zutreffen.
Lotte,
wie immer ganz toll den Herrn Fitting zitiert.
Erstellt am 09.07.2007 um 21:18 Uhr von Lotte
Heini,
im Fitting sicher auch zu finden, aber ich hab es nun mal aus dem Däubler.