W.A.F. LogoSeminare

Arbeitszeiten - in einer BV definierte Tage vereinbaren an denen länger als 10 Stunden gearbeitet werden kann?

T
Tester123
Jan 2018 bearbeitet

Kann ich in einer Betriebsvereinbarung definierte Tage vereinbaren an denen länger als 10 Stunden gearbeitet werden kann? Geht meistens um 1-2 Tage im Monat je nach Arbeitsanfall.

6.152019

Community-Antworten (19)

R
RolfH

05.07.2007 um 16:14 Uhr

Hallo Tester123

da sollte man erst mal Euren Tarifvertrag kennen. Gibt es eine Öffnungsklausel?

T
Tester123

05.07.2007 um 16:18 Uhr

Es gibt keinen Tarifvertrag!

P
Petrus

05.07.2007 um 16:31 Uhr

Guckst Du §§ 7,14 ArbZG

P
Peanuts

05.07.2007 um 19:15 Uhr

Kann ich in einer Betriebsvereinbarung definierte Tage vereinbaren an denen länger als 10 Stunden gearbeitet werden kann?

Nein!

W
Waschbär

05.07.2007 um 19:21 Uhr

ich kann nicht mehr, ich warte nur noch darauf.Das hier einer Schreibt "Hallo hat jemannd hier eine Muster BV zur Fristlosen Kündigungs vereinfachung "???

T
Tester123

06.07.2007 um 09:22 Uhr

Wie sinnvoll und gewählt hier doch einige Antworten. Immer wieder das gleiche.

P
pirat

06.07.2007 um 09:32 Uhr

@Tester,

Dein Beitrag ist doch nicht wirklich ernst gemeint, oder?

Hier sind "alte Erfahrene BR Hasen, die nur eins wollen, daß ordentliche BR Arbeit gemacht wird. Ein langer Blick ins Betr.VG wird die die Grundlagen der obengenannten Antworten bestätigen. Daß es hin und wieder, bei besonders beratungsresistenten Fragestellern, zu manchmal, emotionalen Antworten kommt, ist bei näherer Betrachtung nachvollziehbar.

T
Tester123

06.07.2007 um 09:46 Uhr

Der §14 reicht für mich allerdings aus was von Petrus beantwortet wurde. Wenn es um wichtige Fragen über das Arbeitsergebnis für eine Firma geht (Schaden Eintritt) dann sollte man als Betriebsrat nicht die Firma gefährden. Das ist nicht die Aufgabe eines Betriebsrates. Alte Betriebsratshasen hin oder her. Die Einhaltung der Gesetze ist zu beachten. Ein Blick ins Gesetz half mir die Lösung zu finden. Wer bezahlt denn die Leute in einer Firma der Betriebsrat oder die Geschäftsführung? Wenn durch solche Sachen der Firma ein hoher Schaden entsteht hat der Betriebsrat wohl was falsch gemacht.

K
Kölner

06.07.2007 um 09:52 Uhr

@Tester123 Das ist geschwätzt.

B
Bergmann

06.07.2007 um 09:55 Uhr

@ Tester,

für Schadensbekämpfung eine BV machen, die 1-2 Tage im Monat stattfindet ?????

Wer macht denn nun hier einen Fehler ?????

T
Tester123

06.07.2007 um 10:02 Uhr

Ich denke wenn man nicht weiß worum es geht sollte man auch nicht mitreden. Das bringt eh nichts. Will hier auch keine näheren Details erläutern und denke das die Diskusion einfach abgebrochen werden könnte.

K
Kölner

06.07.2007 um 10:07 Uhr

@Tester123 Sorry. Auch das ist - ich wiederhole mich - Geschwätz! Die Frage ist, ob Du/Ihr der AG-Argumentation erlegen bist, oder mal die Augen/Ohren/Geist öffnest...

B
Bergmann

06.07.2007 um 10:14 Uhr

@ Tester23,

schade-- jetzt wo es anfängt interessant zu werden für uns , kneifst du !!!!

T
Tester123

06.07.2007 um 10:19 Uhr

Hat nichts mit Kneifen zu tun aber Leute die mitreden wenn man nicht weiß worum es geht habe ich nicht so gern. Wollte einfach nur wissen ob es Ausnahme von der Regel bzgl. der Länge der Arbeitszeit gibt und keine Grundsatzdiskusion anfangen über die Einhaltung von Gesetzen. Die Regeln werden auch bei uns eingehalten und sind in einer BV festgehalten die nur gesetzliche Sachen endhält.

D
Dummi

06.07.2007 um 10:21 Uhr

@Tester123 §7ArbeitszeitG Ihr könnt eine BV machen wenn euer TV dies zuläßt §14 ArbeitszeitG Es darf in Not- oder in aussergew. Fällen abgewichen werden. Das muss man dann aber von Fall zu Fall klären Wenn diese Notfälle bei euch so regelmäßig auftreten, stimmt doch etwas nicht. Und eine BV geht wohl eher nicht. Gruss

T
Tester123

06.07.2007 um 10:26 Uhr

Im übrigen kam die Frage nicht vom AG Seite sondern von AN Seite die es freiwillig machen weil Sie wissen worum es geht. Beim nächsten mal stelle ich mich als BR mit nem Knüppel in die Tür und prügel die Leute nach Hause.

§14 aussergewöhnliche Fälle ist mir schon klar. Ist auch nicht vorhersehbar und betrifft auch nur 1-2 AN. Regelmäßig kann man nicht sagen. Haben es auch nicht in einer BV drin.

K
Kölner

06.07.2007 um 10:30 Uhr

@Tester123 Schon wieder! Hast Du Dich jemals mit Recht und Gesetz und Grundlagen des BetrVG auseinandergesetzt?

D
Dummi

06.07.2007 um 10:39 Uhr

@Tester123 Es ist Egal wer , was gefragt hat. Deine Frage war: kann ich eine BV machen......für 1-2 Tage im Monat.....mehr als 10 Stunden Wenn das nicht regelmäßig ist? Dies ist in Gesetzen geregelt. Also........ Gruss

T
Tester123

06.07.2007 um 10:49 Uhr

@Dummi

Danke für die sinnvoller Beantwortung meiner Frage.

Nichts für eine BV da außergewöhnlicher Fall den man vorher nicht definieren kann.

Gruss zurück.

Ihre Antwort