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Wiedereingliederung

L
Labuesch
Feb 2019 bearbeitet

Ich bin seit Juli 2017 krankgeschrieben plane eine Wiedereingliederung ab April. Jetzt höre ich, dass ein Arbeitgeber dass nach 1,5 Jahren verweigern kann. Stimmt das?

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Community-Antworten (2)

N
nicoline

25.02.2019 um 18:27 Uhr

Ein Arbeitgeber kann eine Wiedereingliederung nach dem "Hamburger Modell" immer ablehnen, das hat nichts mit der Dauer der Krankheit zu tun.

D
DummerHund

25.02.2019 um 23:12 Uhr

Wobei ich das "immer" nicht immer Unterstreichen würde. https://www.bund-verlag.de/aktuelles~Arbeitgeber-kann-Wiedereingliederung-verweigern~

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