Wahlinitiatoren - Freistellung
Ich und ein paar weitere Mitstreiter haben vor einen Betriebsrat zu Gründen. Wir sehen uns also als Wahlinitiatoren. Wir wollen uns nunmehr zusammentreffen, um den Wahlvorstand einzuberufen. Können wir uns hierfür schon für das Zusammentreffen freistellen lassen, ohne dass es Probleme mit dem AN gibt?
Community-Antworten (10)
20.05.2019 um 01:33 Uhr
bitte erst nochmal über die grundlegenden Schritte informieren:
"Besteht weder ein Gesamtbetriebsrat, noch ein Konzernbetriebsrat, so kann von mindestens drei wahlberechtigten Arbeitnehmern oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft zur Betriebsversammlung eingeladen werden, auf der die teilnehmenden Arbeitnehmer wiederum den Wahlvorstand wählen, der sodann den Betriebsrat gründen wird.
Sollte am Ende dieser Prozedur, sprich am Ende der Betriebsversammlung, immer noch kein Wahlvorstand gewählt worden sein, so wird, nach Antragstellung von mindestens drei wahlberechtigten Arbeitnehmern oder der im Betrieb vertretenen Gewerkschaft, dieser vom Arbeitsgericht bestellt."
das heißt, Ihr macht diese Einladung für die Betriebsversammlung fertig. Auf dieser Versammlung wird dann der Wahlvorstand gewählt. Zu der Versammlung dürfen die AN während der Arbeitszeit gehen (Ihr natürlich auch). Aber alles "davor" ist Eure private Zeit und dafür muß Euch der AG meines Wissens nach nicht freistellen.
20.05.2019 um 09:15 Uhr
Nur die ersten drei Initiatoren genießen den Kündigungsschutz. Tretet also insbesondere vor der Wahl des Wahlvorstands so auf, dass ihr den Arbeitgeber nicht reizt.
20.05.2019 um 12:49 Uhr
Wer zur Betriebsversammlung zur Wahl des Wahlvorstandes einlädt sollte auch bereit sein, den Wahlvorstand zu bilden.
20.05.2019 um 13:22 Uhr
"Wer zur Betriebsversammlung zur Wahl des Wahlvorstandes einlädt sollte auch bereit sein, den Wahlvorstand zu bilden."
Hat mit dem Thema hier genau "was?" zu tun? Ich kann hier nämlich nicht erkennen, daß die 3 das nicht machen wollen.
20.05.2019 um 13:49 Uhr
Also die Initiierung einer BR-Wahl in Form einer Einladung zur Betriebsversammlung zur Wahl des Wahlvorstandes ist ja nun kein Akt der großer Vorbereitung bedarf. Das kann man auch mal in der Freizeit bei einem Bierchen machen. Eine Freistellungsregelung für Wahlinitiatoren ist mir nicht bekannt.
Auch wenn es nicht zur Fragestellung gehört, gebe ich Pjöööng recht, dass die Einladenden ggf. bereit sein sollten auch den Wahlvorstand zu bilden.
Aber Vorsicht! Häufig kommt es anders als man denkt, schließlich ist das eine demokratische Wahl, da können unerwartete Dinge passieren. Es kann durchaus auch vorkommen, dass der Arbeitgeber im Vorfeld erstaunliche Aktivitäten an den Tag legt, um z.B. schon die richtigen Leute in den Wahlvorstand zu bekommen. Der Versuch BR-Wahlen zu manipulieren und dafür zu sorgen, dass ein möglichst gefügiges Gremium gewählt wird stellt keine Seltenheit dar. Einschüchterungsversuche und Drohungen gehören leider zum Handwerkszeug vieler Arbeitgeber.
20.05.2019 um 14:17 Uhr
Ach celestro...
Wenn die drei dazu bereits sind, dann gibt es ja wohl kein Notwendigkeit, "zusammenzutreffen, um den Wahlvorstand einzuberufen". Dann wartet man einfach die Betriebsversammlung ab, ob sich Interessenten finden, wenn nicht, dann meldet man sich selber.
20.05.2019 um 15:18 Uhr
Holt euch unbedingt die Gewerkschaft dazu. Ansonsten kann die ganze Sache auch böse nach hinten losgehen. Das haben wir gerade in einem benachbarten Betrieb gesehen. Die Gewerkschaft steht euch mit Rat und Tat zur Seite und kann euch auch schützen.
20.05.2019 um 15:19 Uhr
Ach Junge ... wie wollen denn die 3 (oder mehr) vor der BV den WV einberufen? Hier wird wohl offensichtlich mit Begriffen um sich geworfen, über die man sich noch gar nicht richtig klar ist.
20.05.2019 um 22:29 Uhr
@PANHEAD - Gewerkschaft ist schon im Boot - Die Kontaktperson hat mir aber lediglich geschrieben, dass sie selber erstmal ihr Wissen auffrischen muss.
Wir Wahlinitiatoren wollen im Vorfeld die Betriebsversammlung besprechen und abklären, wer evtl. sich für den Wahlvorstand meldet und wer dann evtl. sich in den Betriebsrat wählen lässt. Unser Arbeitgeber ist ein freier Träger im Erziehungs- und Pflegebereich. Es gibt daher mehrere Einrichtungen. Da fällt es schwer, die Mitstreiter mal so an einen Tisch zu bekommen, da wir alle woanders Arbeiten - Werden wohl doch den Termin außerhalb der Arbeitszeit legen.
Danke noch für die vielen Antworten.
21.05.2019 um 10:58 Uhr
"Die Kontaktperson hat mir aber lediglich geschrieben, dass sie selber erstmal ihr Wissen auffrischen muss."- na das klingt ja wiedermal nach ver.di. Wenn ich dann weiterlese: "Unser Arbeitgeber ist ein freier Träger im Erziehungs- und Pflegebereich.", dann "Gute Nacht Marie" mit der Gewerkschaft.
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