Erstellt am 25.02.2019 um 11:37 Uhr von Krambambuli
Und das hast du unterschrieben?
Ich würde mal von einer Klausel ohne Wertungsmöglichkeit ausgehen und darauf hoffen, dass es Richter auch so sehen.
Erstellt am 25.02.2019 um 11:41 Uhr von nicoline
jurist007
schau mal in den link
https://www.ifb.de/betriebsratsvorsitzende/wissen/fachbeitraege/expertenmeinung/verfall_von_ueberstunden-28
Erstellt am 25.02.2019 um 11:44 Uhr von Pjöööng
Krambambuli, unter welcher Ordnungsnummer des § 309 BGB würdest Du das sehen?
Erstellt am 25.02.2019 um 11:45 Uhr von Ocrim
Guten Morgen,
geleistete Stunden dürfen nicht gestrichen werden!
Du wirst sie nicht aus Langeweile gemacht haben und ggf vorher deinem Chef Bescheid gegeben haben.
Genau so verhält es sich beim Abbau der Stunden.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollten zeitnah über einen Abbau der Stunden sprechen. Ist dies aus betrieblichen Gründen nicht möglich dann wandern die Stunden in den nächsten Monat oder man einigt sich auf eine Auszahlung.
Da bist du als Arbeitnehmer leider auch gefordert. Du solltest deinem Chef in regelmäßigen Abständen signalisieren, dass du die 24 Stunden Regel nicht halten kannst.
Erstellt am 25.02.2019 um 13:07 Uhr von Pickel
"Erstellt am 25.02.2019 um 11:45 Uhr von Ocrim
Guten Morgen,
geleistete Stunden dürfen nicht gestrichen werden!"
noch nicht ganz ausgeschlafen?
Erstellt am 26.02.2019 um 11:49 Uhr von Deichläufer
Nach meinem Wissen müssen Überstunden nur in Geld oder Freizeit abgegolten werden, wenn sie vom AG verlangt oder geduldet werden. Wenn im Arbeitsvertrag bereits die Grenze von 24 Std/Monat festgehalten ist, gehe ich mal davon aus, dass er nicht möchte dass mehr geleistet werden. Somit gibt es aus meiner Sicht keine Möglichkeit, eine Abgeltung zu verlangen wenn die 24 Std überschritten werden.