Darf ein AG zu viele Überstunden zum Monatsende fristlos streichen?
Ich habe eine normale 40h Woche. In meinem Vertrag steht drin, dass wenn ich mehr als 24 Überstunden zum Monatsende habe, alle Überstunden darüber hinaus fristlos gestrichen werden. Ist das erlaubt?
Community-Antworten (6)
25.02.2019 um 12:37 Uhr
Und das hast du unterschrieben?
Ich würde mal von einer Klausel ohne Wertungsmöglichkeit ausgehen und darauf hoffen, dass es Richter auch so sehen.
25.02.2019 um 12:41 Uhr
jurist007 schau mal in den link
25.02.2019 um 12:44 Uhr
Krambambuli, unter welcher Ordnungsnummer des § 309 BGB würdest Du das sehen?
25.02.2019 um 12:45 Uhr
Guten Morgen, geleistete Stunden dürfen nicht gestrichen werden!
Du wirst sie nicht aus Langeweile gemacht haben und ggf vorher deinem Chef Bescheid gegeben haben. Genau so verhält es sich beim Abbau der Stunden. Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollten zeitnah über einen Abbau der Stunden sprechen. Ist dies aus betrieblichen Gründen nicht möglich dann wandern die Stunden in den nächsten Monat oder man einigt sich auf eine Auszahlung.
Da bist du als Arbeitnehmer leider auch gefordert. Du solltest deinem Chef in regelmäßigen Abständen signalisieren, dass du die 24 Stunden Regel nicht halten kannst.
25.02.2019 um 14:07 Uhr
"Erstellt am 25.02.2019 um 11:45 Uhr von Ocrim Guten Morgen, geleistete Stunden dürfen nicht gestrichen werden!"
noch nicht ganz ausgeschlafen?
26.02.2019 um 12:49 Uhr
Nach meinem Wissen müssen Überstunden nur in Geld oder Freizeit abgegolten werden, wenn sie vom AG verlangt oder geduldet werden. Wenn im Arbeitsvertrag bereits die Grenze von 24 Std/Monat festgehalten ist, gehe ich mal davon aus, dass er nicht möchte dass mehr geleistet werden. Somit gibt es aus meiner Sicht keine Möglichkeit, eine Abgeltung zu verlangen wenn die 24 Std überschritten werden.
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