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Meldung bei Krankheitsfall

L
LaValletta
Jan 2018 bearbeitet

wir haben eine ma, die letzte woche erkrankte und eine arbeitunfähigkeitbescheinigung, die die dauer bis einschließlich 29.06.07 angibt,ordnunggemäß ab gab. diese ma sollte ab montag, 2.7.07 wieder arbeiten, hat sich aber bis heute noch nicht bei den ag gemeldet. es liegt nach wievor keine au vor. die ma hat sich weder telefonisch noch schriftlich gemeldet. wie sieht das jetzt rechtlich aus? es ist ja nicht bekannt, ob die ma noch erkrankt ist oder nicht. sie hätte ab 2.7.07 wieder arbeiten müßen. bis wann muß sich eine ma melden, wenn sie weiterhin erkrankt ist?

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Community-Antworten (2)

K
Kölner

03.07.2007 um 21:05 Uhr

@LaValletta Also geht es um die Nachweispflicht und die Meldepflicht der Krankheit. Schlechte Karten für die ANin, wenn der AG Ernst macht!

M
Mona-Lisa

03.07.2007 um 22:21 Uhr

@LaValletta, es wäre ja möglich, dass die Folgebescheinigung noch per Post eingeht. Aber dann hätte sich die Kollegin telefonisch melden können.
Das kann eben ganz schnell als "eigenmächtige Freizeitnahme" deklariert werden und böse Folgen haben!

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