wir haben eine ma, die letzte woche erkrankte und eine arbeitunfähigkeitbescheinigung, die die dauer bis einschließlich 29.06.07 angibt,ordnunggemäß ab gab. diese ma sollte ab montag, 2.7.07 wieder arbeiten, hat sich aber bis heute noch nicht bei den ag gemeldet. es liegt nach wievor keine au vor. die ma hat sich weder telefonisch noch schriftlich gemeldet. wie sieht das jetzt rechtlich aus?
es ist ja nicht bekannt, ob die ma noch erkrankt ist oder nicht. sie hätte ab 2.7.07 wieder arbeiten müßen.
bis wann muß sich eine ma melden, wenn sie weiterhin erkrankt ist?