persönliche Meldung bei der Arbeitsagentur
diese Meldung erfolgt während der Arbeitszeit - muss ich dafür Überstunden nehmen oder gibt es da ein Gesetz. Vorschrift, dass der AG mich freistellen muss, ohne die AZ nachzuarbeiten ? Es gibt bei uns keine Betriebsvereinbarung
Community-Antworten (3)
23.05.2005 um 11:36 Uhr
Der AG hat laut SGB dich für die Zeit der Meldung bei der AA angemessen frei zu stellen! Anspruchsgrundlage Nach § 616 BGB hat der Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlte «Freistellung» von der Arbeit,
· wenn er unverschuldet
· für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit
· durch einen in seiner Person liegenden Grund
· an der Arbeitsleistung verhindert ist.
Wichtig ist dabei, daß die Arbeitsverhinderung ihre Ursache in der Person des Arbeitnehmers hat und daß der Arbeitnehmer die Arbeitsverhinderung nicht durch ein unverständiges, leichtfertiges oder gegen die guten Sitten verstoßendes Verhalten verursacht hat.
Ein Arbeitnehmer, der von seiner Arbeitspflicht bereits wegen Erholungsurlaub, Streik oder Aussperrung entbunden ist, hat keinen Anspruch auf «Freistellung» nach § 616 BGB.
Beispiele Typische Einzelfälle für einen Anspruch auf «Freistellung» nach § 616 BGB sind:
· Arztbesuch, der außerhalb der Arbeitszeit nicht möglich ist
· Eigene Hochzeit, standesamtlich oder kirchlich
· Besondere Familienereignisse (goldene Hochzeit der Eltern, Hochzeit der Kinder, Geburt eigener Kinder, Kommunion- oder Konfirmationsfeier eigener Kinder, Todesfälle/Begräbnisse von Eltern, Geschwistern, Ehegatten oder Kindern)
· Schwerwiegende Erkrankung naher Angehöriger
Bei Betreuung eines kranken Kindes, die durch andere Personen nicht möglich oder zumutbar ist, kann der Arbeitnehmer in der Regel bis zu fünf Tage bezahlte «Freistellung» nach § 616 BGB in Anspruch nehmen. Falls kein Anspruch nach § 616 BGB besteht, kann ein Anspruch auf unbezahlte «Freistellung» nach § 45 «SGB» V bestehen. In diesem Fall kann der Arbeitnehmer längstens zehn Arbeitstage pro Kalenderjahr unbezahlter «Freistellung» zur Betreuung eines erkrankten Kindes bis zum 12. Lebensjahr beanspruchen. Bei mehreren zu betreuenden Kindern gilt eine Höchstdauer von 25 Arbeitstagen, für Alleinerziehende gilt jeweils die doppelte Zahl der Arbeitstage. Der Arbeitnehmer hat in allen Fällen Anspruch auf Krankengeld gegenüber der Krankenkasse.
· Gesundheitspolizeiliche Untersuchungen im Lebensmittelbereich
· Beschäftigungsverbote nach dem Bundesseuchengesetz ohne Arbeitsunfähigkeit
· Ablegung von Prüfungen
· Stellensuche
Anspruch auf «Freistellung» zur Stellensuche hat nur derjenige Arbeitnehmer, der in einem gekündigten Arbeitsverhältnis steht. Die Absicht, sich beruflich zu verändern, rechtfertigt noch keine bezahlte «Freistellung.»
· Wahrnehmung öffentlicher, politischer oder religiöser Ämter und Pflichten für nicht erhebliche Zeit, die nicht außerhalb der Arbeitszeit erfüllt werden kann (z.B. ehrenamtlicher Richter)
· Ladung zu Behörden, gerichtlichen Terminen oder unschuldig erlittene Untersuchungshaft
· Umzug mit dem eigenen Hausstand
· Versagen des eigenen Fahrzeugs oder eigener Unfall auf dem Weg zur Arbeit
Wichtig! Eine «Freistellung» von der Arbeit, die voraussehbar ist, muß vom Arbeitgeber genehmigt werden. Eine eigenmächtige «Freistellung» des Arbeitnehmers wird dagegen regelmäßig als Verstoß gegen die Arbeitspflicht gesehen werden müssen.
Aber! Bei einer Verweigerung durch den Arbeitgeber kann der Anspruch auf «Freistellung» durch eine einstweilige Verfügung erreicht werden - was jedoch in der Praxis äußerst selten vorkommen dürfte.
23.05.2005 um 16:11 Uhr
Hallo Frank, hast Du in Deinem Beitrag gemeint, daß man bei Versagen des eigenen Fahrzeugs oder Unfall auf dem Weg zur Arbeit einen Anspruch auf bezahlte Freistellung hat? Wenn ja, ist das so nicht richtig, bei höherer Gewalt gilt das nämlich nicht Merlin
24.05.2005 um 09:57 Uhr
Leider ist bei meiner obigen Antwort die Quellenangabe nicht mit erfasst worden! Hier nochmal der Nachtrag: Quelle "Rechtsprechung konkret für den kompetenten Betriebsrat" vom TURNUS- Verlag
Verwandte Themen
Sperrzeit ALG bei Ablehnung Entfristung
ÄlterHallo beisammen, eine Kollegin war bei mir und ich bin mir unsicher inder bewertung ihrer Frage. Sachverhalt: Ihr auf 2 Jahre befristeter Vertrag läuft im September aus. Der AG hat Ihr eine En
BV Pausenzeiten Stress mit AG
ÄlterHallo Kollegen, Ich brauche mal eure Hilfe. Wir haben mit dem AG eine BV abgeschlossen zur Regelung der Pausenzeiten, da diese bei uns sehr ausgeufert sind. In der BV Steht bei: PRÄAMBEL Di
AG möchte Kurzarbeitergeld nicht vorfinanzieren
ÄlterHallo zusammen, unsere Firma (Dienstleistungsbranche) erwägt aufgrund der aktuellen Situation (Corona-Virus) und die sich hieraus ergebenden wirtschaftlichen Folgen Kurzarbeit einzuführen und hat be
Information über die frühzeitige Meldung bei der Arbeitsagentur /Ausbildungsende?
ÄlterGemäß § 2 Abs.2,Nr. 3 SGB III ist ein Arbeitgeber verpflichtet, seinen Arbeitnehmer vor der Beendigung des Arbeitsverhälnisses frühzeitig über die Notwendigkeit eigener Aktivitäten bei der Suche nach
Information neues Hinweisgeberschutzgesetz (Whistleblower-Gesetz)
ÄlterWir beraten gerade über eine Betriebsvereinbarung für den Umgang mit dem Hinweisgeberschutzgesetz in bezug auf eine interne Meldestelle. Wir als BR möchten eine regelmäßige Information über alle eing