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Prämienzahlung - Wer hat mit so einer Situation Erfahrung und kann uns helfen?

T
Tomxxl
Jan 2018 bearbeitet

Hallo kolleginnen und Kollegen, in unserer Firma hat der Geschäftsführer gewechselt. Der alte Geschäftsführer hat an einen mir nicht bekannten Personenkreis eine sogenannte Anfahrprämie per Schreiben zugesprochen . 8-12 Personen. Wir wahren in den letzten 6 Monaten in Kurzarbeit und fahren jetzt wieder an. Der Betriebsrat war von dieser Prämienausschüttung nicht Informiert. Ich denke das die Sache Mittbestimmungsplichtig ist. Die Geschäftsleitung hat erkannt das die Sache nicht in Ordnung ist.Um in der Wiederanfahphase den laufenden Betrieb nicht zu gefährden versuchen wir uns mit der GL darauf zu einigen das es für alle anderen Mitarbeiter ebenfalss eine Prämie gibt.Die GL möchte aber von uns das wir Ihnen schriftlich Rechtssicherheit einräumen falls ein Kollege vor Gericht seinen Anspruch auf Prämie einklagt. An dieser Stelle muß ich noch mal nachschieben das die Prämien des ersten Personenkreises bis 3000 € betragen und die GL für den Rest 200€ einplant.Wer hat mit so einer Situation Erfahrung und kann uns helfen.

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Community-Antworten (2)

P
pirat

02.07.2007 um 22:40 Uhr

@Tomxxl" , irgentwie kann ich mir keinen Reim darauf machen.

Arbeitsrecht aktuell: 04/08 Gleichbehandlung bei freiwilliger Prämienzahlung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29.09.2004 - 5 AZR 43/04 http://www.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_BAG_GleichBHZulage_29_09_2004_5AZR43_04.html

nah, ja, vielleicht ist da was dabei....

L
Lotte

02.07.2007 um 22:51 Uhr

Tomxxl, mir kommt die Art der Prämienzahlung auch reichlich willkürlich vor, Im Däubler fand ich zu §87 unter RN 279: "Der Prämienlohn ist – wie der Akkordlohn – eine Art des Leistungslohnes. Auch hier handelt es sich um eine Vergütung, die für eine besondere Leistung gewährt wird. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsergebnis durch den AN beeinflusst, gemessen und mit einer Bezugsleistung verglichen werden kann..."

Kölner weiß bestimmt mehr zum Thema.

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