Langzeiterkrankte (Jan-Sept- Krank)- Anspruch auf Urlaub?
Haben Langzeiterkrankte Anspruch auf den vollen Jahresurlaub
Community-Antworten (3)
01.07.2007 um 11:24 Uhr
@stefan, Nach ständiger Rechtsprechung ist für die Entstehung des Urlaubsanspruchs allein der rechtliche Bestand des Arbeitsverhältnisses maßgeblich. Es kommt nicht darauf an, ob und in welchem Umfang der Arbeitnehmer die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung tatsächlich erbracht hat. Deshalb hat der Arbeitnehmer auch dann einen vollen Urlaubsanspruch, wenn er während des gesamten Urlaubsjahres z.B. wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit nicht gearbeitet hat.
Bis 31.12. die Übertragbarkeit regelt sich nach § 7 Abs. 3 BUrlG
02.07.2007 um 10:54 Uhr
@baccus nicht so voreilig, es ist oftmals in Tarifverträgen anders geregelt. Bei uns z.B. Krankheit länger als 3 Monate, dann Urlaubsanspruch für die ersten 3 Monate der Krankheit, danach nichts mehr. Urlaubsanspruch entsteht dann erst wieder nach Aufnahme der Tätigkeit. Also erst mal den Tarifvertrag prüfen.
02.07.2007 um 12:00 Uhr
Ich kenne zwar euren TV nicht - aber das Gesetz sagt mir, dass es bei ganzjährigem Bestehen des Arbeitsvertrages nie weniger als 24 Werktage Urlaub (20 Tage bei 5-Tage-Woche) sein können - von §3 (1) BUrlG darf nicht per TV abgewichen werden.
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