Erstellt am 02.04.2008 um 20:11 Uhr von w-j-l
ja, das müßt ihr, da die JAV am 1. November 2008 schon länger als ein Jahr im Amt ist.
Erstellt am 03.04.2008 um 07:41 Uhr von Angi1
Hallo MP,
ich sehe das nicht so eng wie mein Vorredner. Im Fitting steht zu § 13 Abs. 3 BetrVG als Überchrift "Wiederanschluss an die regelmäßigen Wahlzeiträume.
Wenn also alle zufrieden sind und der Termin hier nicht klar ersichtlich ist, ( es zählt nämlich der Termin der Bekanntgabe des Wahlergebnisses, also konstituierende Sitzung nach 1.Okt. ) würde ich alles so lassen und beim nächsten mal wählen.
MfG
Angi1
Erstellt am 03.04.2008 um 09:42 Uhr von w-j-l
Angi,
da musst Du dann aber die Randnummern (50-52) zu dieser Überschrift auch genau lesen.
Da steht nichts von einer Ausnahme gegenüber § 13 (3) Satz2, oder darüber dass diese Vorschrift nur optional anzuwenden ist.
Es ist ganz einfach: Die Amtszeit von MPs JAV endet am 30.11.2008.