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Neuwahl JAV 2008 - wenn wir erst im Sept. 2007 gewählt haben?

M
MP
Dez 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, habe eine Frage zur JAV-Wahl. Müssen wir unbedingt 2008 die JAV wählen, wenn wir erst im Sept. 2007 gewählt haben? Wir haben eine 1-köpfige JAV, die sich für unsere 11 Azubis voll ins Zeug legt. Ab Sept.2008 haben wir dann 18 azubis und keine weiteren Mitarbeiter unter 18 Jahren. Wäre zum einen schade, um unsere JAV (sollte sie nicht mehr gewählt werden) und zum anderen eigentlich schade um die Arbeit und Zeit, weils halt im Moment so gut läuft.

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Community-Antworten (3)

W
w-j-l

02.04.2008 um 22:11 Uhr

ja, das müßt ihr, da die JAV am 1. November 2008 schon länger als ein Jahr im Amt ist.

A
Angi1

03.04.2008 um 09:41 Uhr

Hallo MP,

ich sehe das nicht so eng wie mein Vorredner. Im Fitting steht zu § 13 Abs. 3 BetrVG als Überchrift "Wiederanschluss an die regelmäßigen Wahlzeiträume.

Wenn also alle zufrieden sind und der Termin hier nicht klar ersichtlich ist, ( es zählt nämlich der Termin der Bekanntgabe des Wahlergebnisses, also konstituierende Sitzung nach 1.Okt. ) würde ich alles so lassen und beim nächsten mal wählen.

MfG Angi1

W
w-j-l

03.04.2008 um 11:42 Uhr

Angi, da musst Du dann aber die Randnummern (50-52) zu dieser Überschrift auch genau lesen.

Da steht nichts von einer Ausnahme gegenüber § 13 (3) Satz2, oder darüber dass diese Vorschrift nur optional anzuwenden ist.

Es ist ganz einfach: Die Amtszeit von MPs JAV endet am 30.11.2008.

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