Hallo an alle! Erst einmal Glückwunsch an alle wieder und neugewählten BR-Mitglieder!

Ich habe eine Frage zum Tzbfg, da ich gerade etwas auf der Leitung stehe.

Wir haben eine Kollegin, welche befristet als Krankenvertretung für eine langzeiterkrankte Kollegin eingestellt wurde.
Die langzeiterkrankte MA kann leider nicht mehr arbeiten und macht deshalb zum Tag x einen Aufhebungsvertrag(letzter Tag der 78 Wochen Krankengeld, sie wird normal dann ausgegliedert)
Normal würde jetzt ja das Arbeitsverhältnis der Vertretung enden, da es ja nur bis Genesung der langz.erkrankten MA abgeschlossen war.
Kann es nochmals ohne Sachgrund gleich im Anschluss verlängert werden, oder ist dies nicht möglich, da sie ja schon einmal befristet beschäftigt war?
Das Problem an der Sache ist, dass alle anderen MA nicht wollen das diese Kollegin einen unbefrsiteten AV erhält, da sie die Tochter der Vorgesetzten ist.(dadurch gibt es immer wieder Diskrepanzen)
Sie würden sich aber darauf einlassen, dass sie nochmal für 2 Monate verlängert wird, da es einen Personalengpass gibt und in dieser Zeit dann eine interne und externe Ausschreibung erfolgt.
Schwere Kost, ich weiss.Wir als BR wollen aber zum Wohle der Allgemeinheit handeln.

LG Guido