Anordnung Untersuchung durch AG
Hallo,
eine MAin hat seit einem Jahr eine Schwerbehinderung in Höhe von 50% und dies dem AG sofort mitgeteilt. Ihre Tätigkeit im Betrieb beeinträchtigt dies jedoch nicht, sie hat keinerlei Forderungen darausentstehend an den AG gestellt, arbeitet weiterhin so wie vor der Feststellung der Behinderung. Jetzt fordert der AG sie auf, sich aufgrund der Feststellung dieser Schwerbehinderung sich bei der Betriebsärztin vorzustellen und sich gegebenenfalls an einen Facharzt überweisen zu lassen, um festzustellen wo sie im Betrieb überhaupt noch eingesetzt werden kann aus Sicherheit und Gesundheitsgründen. Sie soll sich nun innerhalb der nächsten 4 Wochen einen Termin bei der Betriebsärztin holen, obwohl erst vor kurzem Vorsorgeuntersuchungen im Betrieb bei ihr durch die gleiche Betriebsärztin durchgeführt worden sind mit einem unbedenklichen Ergebnis.
Wie soll sie sich jetzt verhalten,können wir als BR irgendetwas für sie tun?
Community-Antworten (2)
07.08.2012 um 14:52 Uhr
Grundsätzlich ist das Ansinnen ja gut, wenn der AG es wirklich positiv meint.
Doch, es besteht freie Arztwahl auch hier, also KEIN AN muss zum Betriebsarzt. Er kann auch zu einem externen Arbeitsmediziner gehen. Weiter oder wichtig, es gibt Pflichtuntersuchungen, dieses ist keine solche. Letztlich auch der Betriebsazt unterliegt der Schweigepflicht von dem man diesen NIE entbinden sollte.
Hier sollte die SBV und BR aktiv werden. Auch einmal den AG fragen, welche Rechtsgrundlage er hier beansprucht. Er soll es schriftlich geben, damit man dieses durch den Anwalt prüfen lassen könne.
Auch den AG daraif hinweisen, dass man hier einen verstoß gegen § 1 AGG sehe, da es keine Rechtsgrundlage gäbe und man auch dieses anwaltlich prüfen lassen wolle und ggf den AG wegen Verstoß verklagen würde.
07.08.2012 um 20:33 Uhr
Ich würde mich auch vor die Kollegin stellen (siehe Betriebsrätin) und als BR vermitteln. Der BR könnte auch anfragen, ob der AG beabsichtigt alle Mitarbeiter mit Behinderung zu zusätzlichen Untersuchungen zu schicken (kollektiver Sachverhalt).
Als Arbeitnehmer würde ich außerdem dem AG mitteilen, dass man zu einer derartigen Maßnahme keine Veranlassung sieht und auf die kürzlich erfolgte Vorsorgeuntersuchung verweisen.
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