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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Grund für Sonderurlaub nach § 28 TVöD

S
spielemann
Okt 2021 bearbeitet

Hallo, hat jemand Erfahrung was ein wichtiger Grund für Sonderurlaub nach §28 TVöD sein kann? Reicht der Wunsch auf eine Reise mit dem Partner weil dieser Geburtstag hat? Grüsse Spielemann

8.87606

Community-Antworten (6)

L
Lotte

29.06.2007 um 18:24 Uhr

spielemann, wenn der AG sich darauf einlässt... Bedenke, dass Du keine Entgeltfortzahlung bekommst.

K
khrm

02.07.2007 um 22:59 Uhr

Hallo spielemann, da Du vom TvÖD redest gehe ich davon aus Du im öffentlichen Dienst tätig bist. Frag mal deine Gewerkschaft, die haben ein neues Info Blatt zum Sonderurlaub, denke jedoch nicht das der Urlaub mit dem Partner darunter fällt. Auf jeden Fall fallen wieder Ehrenämter usw darunter. Meines Wissens hatt sich die letzten Wochen zu diesem Thema etwas geändert. Kannst mir mal deine eMail Aderesse senden, schau mal nach. Gruß K-H

K
Kölner

06.07.2007 um 19:18 Uhr

@khrm Der TVöD findet nicht nur im Öffentlichen Dienst Anwendung!

S
spielemann

25.07.2007 um 17:46 Uhr

Hallo K-H, ich habe bei Verdi nach dem Infoblatt zum Sonderurlaub nachgefragt. Leider weiß dort niemand etwas von so einem Infoblatt. Kannst du mir vielleicht sagen wie es genau heißt und wer es herausgegeben hat? Grüsse spielemann

I
Immie

25.07.2007 um 18:14 Uhr

spielemann, die Gewährung des Sonderurlaubs trifft der AG nach billigem Ermessen gem.§315 BGB. Es hat eine Interessenabwägung zu erfolgen. Können keine nennenswerten dienstlichen Interessen geltend gemacht werden, kann ein wichtiger Grund sein, das der AN nur auf Grund seiner persönlichen Handlungsfreiheit nach Art.2 Abs1 GG unbez. Sonderurlaub erhalten will,um in seinem Arbeitsleben eine gewisse Erholungspause einzulegen. So stehts im Kommentar §28 TVöD.

K
khrm

31.07.2007 um 23:39 Uhr

Hallo spielemann, war leider unterwegs. Du mußt in die Kommentierung des TvÖD schauen, da steht was drin. Hast Du eine Fax- Adresse werde dir dan einige Daten zum Thema zufaxen. Kannst Sie an "KHRM@gmx.de" senden. ver.di hatzt einen Artikel im BwKurier: Quelle: BMI RdSchreiben vom 08.01.2007, Az: D II 2 - 220 210-2/29 wen Dir das weiterhilft. " Außertarifliche Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Entgeltes in entspr. Anwendung der Sonderurlaubsverordnung- SUrlV Gruß KHRM Für Kölner, TvÖD bedeutet Tarifvertrag öffentlicher Dienst, seltsam oder. Ist mir nicht bekannt das er auch außerhalb des öffentlichen Dienstes anwendung findet:))) man lernt nie aus. Gruß

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