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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Abgelehnter Antrag zur Änderung der Arbeitszeiten

K
Katharina
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir haben eine Kollegin, die bei uns in Teilzeit arbeitet und studiert. Diese Kollegin hat einen neuen Lehrgang, da dem sie Freitag an der UNI anwesend sein muss. Da sie bis jetzt immer Freitags gearbeitet hat, hat sie bei unserer Geschäftsleitung um Änderung ihrer Arbeitszeiten gebeten. Unserer Geschäftsleitung hat dies abgelehnt, obwohl sie dazu eine Bescheinigung der Schule vorgelegt hat. Können wir unserer Kollegin irgendwie helfen? Ich danke Euch.

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Community-Antworten (6)

N
Neugier

29.06.2007 um 12:45 Uhr

Hallo Katharina, hat Eure Kollegin die Änderung der Arbeitzeit schriftlich beantragt? Und mit welcher Begründung hat denn der AG den Antrag Eurer Kollegin abgelehnt? Soweit ich informiert bin, darf der AG einen Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit nur aus betrieblichen Gründen ablehnen, z.B. erhebliche Beeinträchtigungen der Organisation oder des Arbeitsablaufs, unverhältnismäßig hohe Kosten für den AG bei Umsetzung des Änderungswunsches. Jetzt handelt es sich bei Euch ja um eine Verlagerung der Arbeitszeit und da weiß ich nicht, ob hier die gleichen ABlehnungsgründe anzuwenden sind, wie bei einem grundsätzliche Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit. Wenn alle Stricke reißen, würde ich einen Trick anwenden: Eure Kollegin soll einen neuen Antrag auf Verringerung (oder auch Erhöhung) der Arbeitszeit um lediglich 1 Stunde stellen und dabei gleich die neue Verteilung der Arbeitszeit angeben.

D
der-orion

29.06.2007 um 15:25 Uhr

Hi Katharina,

nimm den letzen Satz von "Neugier"

  • Eure Kollegin soll einen neuen Antrag auf Verringerung (oder auch Erhöhung) der Arbeitszeit um lediglich 1 Stunde stellen und dabei gleich die neue Verteilung der Arbeitszeit angeben. -

und schau dazu ins TzBfG §8 Verringerung der Arbeitszeit. Damit müsste es klappen...

lieben Gruß und ein schönes Wochenende

Der-Orion

P
paula

29.06.2007 um 16:23 Uhr

@Neugier @Orion

und was macht ihr dann wenn der AG "nein" sagt?

B
betriebsratten

29.06.2007 um 17:38 Uhr

Der Arbeitgeber hat hier nach billigem Ermessen gemäss BGB zu verfahren. Schaut mal hier im Forum nach diesem Wort in der Suche

Auch:

http://www.ra-kotz.de/arbeitszeit3.htm

P
peterwey

30.06.2007 um 04:03 Uhr

Hallo Katharina, ich glaube das deine Frage war ob ihr ( Betriebsrat ) hier was für die Kollegin machen könnt. Die Sache wird wohl deine Kollegin selbst durch setzen müßen. Hinweise wie hast du ja jetzt schon . Möglicherweise könnt ihr aber vermitteln zwischen dem AG und der Kollegin.

cu peterwey

K
Katharina

30.06.2007 um 13:39 Uhr

Hallo , ich danke Euch für Eure Antworten. Für die Zukunft werden wir in so einem Fall unseren Kollegen den Tip mit der Verringerung oder Erhöhung der Arbeitsstunden weitergeben. In diesem Fall, konnten wir glücklicherweise vermitteln. Es wurde sich jetzt darauf geeinigt, dass sie mit einer anderen Kollegin den Freitag tauscht, solange dieser Lehrgang läuft. Warum geht es nicht gleich so. Etwas anderes wollte unsere Kollegin ja nicht. Ich danke Euch.

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